Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Gruppe 41. 
4800 — 5200 — 5600 — 6000 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
— 
Vorstände von Rechnungsexpeditionen. 
.Betriebsdirektor (früher erster Betriebsinspektor), Gestaltungsvorsteher, Malereivorsteher bei 
der Porzellanmanufaktur (Kap. 8). 
Vorstand des Revisionsbureaus bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16). 
Schuldirektoren bei den Landesanstalten (Kap. 70). 
Einer 300 Stellenzulage. 
Finanzhauptkassenkontrolleur (Kap. 73). 
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+– O#8 
□ 
Gruppe 42. 
5400 — 5700 — 6000 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Direktoren der Gefangenanstalten (Kap. 40). 
Die Direktoren der Gefangenanstalten in Dresden und Leipzig, solange sie in diesen 
Orten je zwei Gefangenanstalten leiten, je 900 = Stellenzulage. . 
Gruppe 43. 
3000 — 3600 — 4200 — 4800 — 5400 - 6000 - 6600 ". 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Bibliothekare, Kustoden bei den Sammlungen für Kunst und Wissenschaft (Kap. 24). 
Gefängnisgeistliche bei den Gefangenanstalten (Kap. 40). 
Geistliche bei den Landesanstalten (Kap. 70). 
Bibliothekare, Kustoden bei der Universitätsbibliothek (Kap. 91). 
JS d8O — 
Gruppe 44. 
3600 — 4100 — 4600 — 100 — 5600 — 6100 — 6600 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
1. Hüttenamtmänner (früher Hüttenmeister, Wardeine, Schiedswardein, Vorstand des Hüttenlabora- 
toriums, Oberhüttenamtsassessor) bei den Hüttenwerken (Kap. 11), dem Blaufarbenwerke 
(Kap. 13) und der Münze (Kap. 15). 
Vermessungsamtmänner ffrüher Vermessungsinspektoren) beim Zentralbureau für Steuer- 
vermessung (Kap. 20) und beim Finanzministerium (Kap. 73).
	        
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