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3. Vermessungsrevisor bei der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen
(Kap. 43).
Wenn der Stelleninhaber nicht die zweite Prüfung für den höheren Staatsdienst im Fache der
Geodäsie abgelegt hat, rückt er nur nach je 3 Jahren um 300. bis zum Gehalte von 5400 auf.
4. Oberlehrer II. Klasse mit akademischer Bildung bei den Seminaren (Kap. 95).
Gruppe 45.
5400 — 5800 — 6200 — 6600 4.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Zweiter Betriebsdirektor bei den Erzbergwerken (Kap. 12).
2. Vorstand des Stenographischen Landesamts (Kap. 30).
300 Stellenzulage.
Gruppe 46.
5700 — 6150 — 6600 7.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Transportoberinspektor, Verkehrsoberinspektor (früher Obergüterverwalter!, Hauptkassierer bei
den Staatseisenbahnen (Kap. 16).
2. Buchhalter (zugleich Kassierer) bei der Landeslotterie (Kap. 17) und der Lotteriedarlehns-
kasse (Kap. 18).
3. Hauptkassierer bei der Staatsschuldenverwaltung (Kap. 74).
4. Direktor der Turnlehrer-Bildungsanstalt (Kap. 96).
Freie Wohnung.
5. Direktoren der Taubstummenanstalten (Kap. 99).
Freie Wohnung.
Gruppe 47.
a) 4800 — 5150 — 5500 — 5850 — 6200 — 6550 — 6900 “.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
Vorstand der Land-, Landeskultur= und Altersrentenbank (Kap. 78).
b) 1800 — 3220 — 5640 6 64 6900 M.
Aufrückung nach je 3 Jahren.
1. Oberzollinspektoren (Kap. 21).
2. Vorstand der Technischen Prüfungsstelle bei der Generalzolldirektion (früher Zoll= und Steuer-
direktion) (Kap. 21).
3. Gewerbeschulinspektoren (Kap. 60).
4. Gewerbeinspektoren (Kap. 64).