Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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C. 
Aus Verfügungssummen besoldete Beamte. 
mNicht über 3600 A. 
Gerichtsassessoren (Hilfsrichter und Hilfsarbeiter mit Staatsdienereigenschaft) bei den 
Landgerichten, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften (Kap. 40). 
Nicht über 4800 “. 
a) Juristische Hilfsarbeiter bei den Hauptzollämtern (Kap. 21). 
b) Altere juristische Hilfsarbeiter — bis zu 30 Stellen — bei den Landgerichten, 
Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften (Kap. 40). 
. Nicht über 6600 . 
Juristische Hilfsarbeiter bei der Generalzolldirektion Ifrüher Zoll= und Steuerdirektion. 
(Kap. 21). 
Niicht über 9000 7. 
Hilfsarbeiter und juristische Sekretäre bei den Ministerien und dem Enangelisch- 
lutherischen Landeskonsistorium (Kap. 89). 
Diie Festsetzung der einzelnen Gehälter ist der Anstellungsbehörde vorbehalten. 
a) Medizinische Beiräte der Kreishauptmannschaften (Kap. 43). 
b) Professoren und akademische Lehrer bei der Akademie der bildenden Künste 
(Kap. 44). 
C) Professoren, Lehrer und Hilfskräfte bei der Tierärztlichen Hochschule (Kap. 55). 
Ein Professor freie Wohnung, eine Hilfskraft freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
4) Chemiker und sonstige Assistenten bei der Physiologisch-chemischen Versuchsstation 
und dem Physiologischen Institute (Kap. 55). 
Zwei Assistenten freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
e) Direktoren, Lehrer und Lehrerinnen bei der Akademie für graphische Künste und 
Buchgewerbe zu Leipzig, der Kunstgewerbeschule mit Zeichenschule (Vorschule. 
und Kunstgewerbemuseum zu Dresden und der Kunstschule für Textilindustrie 
zu Plauen (Kap. 59). 
Für die Lehrer und Lehrerinnen bei den drei Hauptschulen zu Leipzig, Dresden und 
Plauen, für die Lehrer bei der Zeichenschule (Vorschule der Kunstgewerbeschule) zu 
1909. 86
	        
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