Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 55 — 
8. das Stempelsteuergesetz, 
9. das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes vom 
16. Juni 1868 sowie einiger damit zusammenhängender Gesetze und gesetzlicher Be— 
stimmungen, 
10. das Wassergesetz. 
11. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 12. Februar 1908, 
mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend, und vom 26. März 1908, die Herstellung 
einer elektrischen Straßenbahn von Dresden nach Klotzsche betreffend, geben Wir Unsere 
Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforderliche veranlassen. 
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten 
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen 
betrifft, so ist 
1. der Ständischen Ermächtigung entsprechend die von dem Verbande Deutscher 
Blumengeschäftsinhaber (E. V.), Unterverband Sachsen, beantragte Abänderung einer Be- 
stimmung des Gesetzes, die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier betreffend, vom 10. Sep- 
tember 1870, mit Unserer Genehmigung durch den Erlaß der Verordnung vom 
1 7. Dezember 190 8 erfolgt. 
2. Die Verordnung, leicht entzündliche Stoffe betreffend, vom 8. März 1905 ist 
dem ständischen Antrage entsprechend aufgehoben und durch eine neue denselben Gegenstand 
betreffende Verordnung vom 29. November 1907 ersetzt worden. 
3. Von der in der Ständischen Schrift vom 17. Februar 1908 ausgesprochenen Er- 
mächtigung, zur Behebung begründeter Beschwerden Dispensationen von Bestimmungen 
der Dorffeuerordnung vom Jahre 1775 zu erteilen, wird Gebrauch gemacht werden. 
4. Dem Antrage, die mit dem Königlichen Dekrete Nr. 46 vorgelegte Besoldungs- 
ordnung und die in der Denkschrift hierzu enthaltenen Grundsätze nach entsprechender 
Redaktion zu veröffentlichen, wird entsprochen werden. 
5. Das Ersuchen, bereits für den nächsten Landtag in eine Revision der durch das 
Gesetz vom 16. Juli 1902, die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen betreffend, be- 
stimmten Ortsklassen einzutreten und dem Landtag eine entsprechende Vorlage zugehen zu 
lassen, 
sowie 
6. die bei Gelegenheit der Beratung der Dekrete Nr. 21 und 59, die Anderung des 
Berggesetzes betreffend, von den Ständen an die Staatsregierung gebrachten Anträge, 
nämlich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.