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8. das Stempelsteuergesetz,
9. das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes vom
16. Juni 1868 sowie einiger damit zusammenhängender Gesetze und gesetzlicher Be—
stimmungen,
10. das Wassergesetz.
11. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 12. Februar 1908,
mehrere Eisenbahnangelegenheiten betreffend, und vom 26. März 1908, die Herstellung
einer elektrischen Straßenbahn von Dresden nach Klotzsche betreffend, geben Wir Unsere
Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforderliche veranlassen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
betrifft, so ist
1. der Ständischen Ermächtigung entsprechend die von dem Verbande Deutscher
Blumengeschäftsinhaber (E. V.), Unterverband Sachsen, beantragte Abänderung einer Be-
stimmung des Gesetzes, die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier betreffend, vom 10. Sep-
tember 1870, mit Unserer Genehmigung durch den Erlaß der Verordnung vom
1 7. Dezember 190 8 erfolgt.
2. Die Verordnung, leicht entzündliche Stoffe betreffend, vom 8. März 1905 ist
dem ständischen Antrage entsprechend aufgehoben und durch eine neue denselben Gegenstand
betreffende Verordnung vom 29. November 1907 ersetzt worden.
3. Von der in der Ständischen Schrift vom 17. Februar 1908 ausgesprochenen Er-
mächtigung, zur Behebung begründeter Beschwerden Dispensationen von Bestimmungen
der Dorffeuerordnung vom Jahre 1775 zu erteilen, wird Gebrauch gemacht werden.
4. Dem Antrage, die mit dem Königlichen Dekrete Nr. 46 vorgelegte Besoldungs-
ordnung und die in der Denkschrift hierzu enthaltenen Grundsätze nach entsprechender
Redaktion zu veröffentlichen, wird entsprochen werden.
5. Das Ersuchen, bereits für den nächsten Landtag in eine Revision der durch das
Gesetz vom 16. Juli 1902, die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen betreffend, be-
stimmten Ortsklassen einzutreten und dem Landtag eine entsprechende Vorlage zugehen zu
lassen,
sowie
6. die bei Gelegenheit der Beratung der Dekrete Nr. 21 und 59, die Anderung des
Berggesetzes betreffend, von den Ständen an die Staatsregierung gebrachten Anträge,
nämlich