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Nr. 5. Bekanntmachung,
die Einberufung einer außerordentlichen Landessynode der evangelisch—
lutherischen Kirche betreffend;
vom 19. Januar 1009.
Nochdem über Gewährung von Staatszulagen zu Aufbesserung des geistlichen Amts-
einkommens anderweite Bestimmungen zwischen der Staatsregierung und den Ständen
vereinbart worden sind, macht sich eine Beschlußfassung der Landessynode erforderlich.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben zu diesem Zwecke eine außer-
ordentliche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche Sachsen für
den 8. Februar dieses Jahres
Se
einzuberufen beschlossen.
An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Ladungen aus dem Evangelisch-
lutherischen Landeskonsistorium.
Dresden, den 19. Januar 1909.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister.
Dr. v. Rüger. Dr. Beck.
Rüge Beck anüpfer.
Nr. 6. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Mittweida Ladestelle —
Ringethal der vollspurigen Güterbahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem
Zschopautale betreffend;
vom 20. Januar 1909.
Uner Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 3. Oktober 1906 (G.= u. V.-Bl.
S. 346) und vom 13. Mai 1907 (G.= u. V-Bl. S. 112) wird weiter bekannt gemacht,
daß die Teilstrecke Mittweida Ladestelle — Ringethal der im Eigentume der „Sächsischen
Industriebahnen-Gesellschaft, Aktiengesellschaft“ in Dresden befindlichen vollspurigen Güter-
bahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem Zschopautale
am 25. Januar 1909
für den Stückgut= und Wagenladungsverkehr eröffnet wird.
Dresden, am 2 0. Januar 1909.
Finanzministerium.
Dr. v. Rüger. Krüger.