Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 61 — 
Nr. 5. Bekanntmachung, 
die Einberufung einer außerordentlichen Landessynode der evangelisch— 
lutherischen Kirche betreffend; 
vom 19. Januar 1009. 
Nochdem über Gewährung von Staatszulagen zu Aufbesserung des geistlichen Amts- 
einkommens anderweite Bestimmungen zwischen der Staatsregierung und den Ständen 
vereinbart worden sind, macht sich eine Beschlußfassung der Landessynode erforderlich. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben zu diesem Zwecke eine außer- 
ordentliche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche Sachsen für 
den 8. Februar dieses Jahres 
Se 
einzuberufen beschlossen. 
An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Ladungen aus dem Evangelisch- 
lutherischen Landeskonsistorium. 
Dresden, den 19. Januar 1909. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
Dr. v. Rüger. Dr. Beck. 
Rüge Beck anüpfer. 
Nr. 6. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der Teilstrecke Mittweida Ladestelle — 
Ringethal der vollspurigen Güterbahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem 
Zschopautale betreffend; 
vom 20. Januar 1909. 
Uner Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 3. Oktober 1906 (G.= u. V.-Bl. 
S. 346) und vom 13. Mai 1907 (G.= u. V-Bl. S. 112) wird weiter bekannt gemacht, 
daß die Teilstrecke Mittweida Ladestelle — Ringethal der im Eigentume der „Sächsischen 
Industriebahnen-Gesellschaft, Aktiengesellschaft“ in Dresden befindlichen vollspurigen Güter- 
bahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem Zschopautale 
am 25. Januar 1909 
für den Stückgut= und Wagenladungsverkehr eröffnet wird. 
Dresden, am 2 0. Januar 1909. 
Finanzministerium. 
Dr. v. Rüger. Krüger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.