*
Wallserlachenn. Mindest. öchst-
Betrag
—
2) Verfahren wegen Herstellung von Vorkehrungen zur i
Abwendung von Nachteilen im Falle des WG. 5 41
Absatz 2, sofern das Verfahren nicht innerhalb des
Erlaubnisverfahrens WG# # 40) stattfindet
ßh) Verfahren zur Feststellung, Anbringung, Anderung,
icderhertellun dder Ausbesserung von Stanzeichen
(WG. S Ausf.-B § 12) 3
i) Verfahren wegen Beseitigung von Stananlagen und
P Umbauten und Wiederherstellungen an solchen 1
WG. 45, 46 Absatz 2), sofern nicht eine Gebühr
— a zu erheben iftt 3 20
9. Wasserbücher, Verfahren nach WG. 88 1 absatz? 2, 52
wegen Eintragung angemeldeter Wasserbenutzungen in das
Wasserbuch. . . .. .. 5
10. Heilquellen,
a) Verfahren zur Bezeichnung von Heilquellen, ihres
Schutzbereiches und der im WG. 8§ 54 genannten #
Tiefe, sofern nicht das Verfahren ausschließlich von
Amts vagen erfolgt (WG. 8§ 54, 58, Ausf.-V. § 28)
b) Verfahren wegen Erteilung der Erlaubnis zu Aus-
grabungen, Bohrungen und ähnlichen Arbeiten (WG.
88 54 flg.), wegen Widerrufes der Erlaubnis (WG.
§ 56) und wegen vorläufiger Maßregeln zum Schutze
von Heilquellen (WG. S 59) .. ..
c) Erlaubnisverfahren auf grund des WG. 860 wegen
Gefährdung von Heilquellen durch Einführung von
Stoffen in fließende Gewässer, sofern nicht eine 2*“
Gebühr nach Sa zu erheben iit " 5 — 100
11 Hochwassergebiet,
a) Erlaubnisverfahren wegen Anlagen und Ablagerungen
(We. § 87 Absatz 1) .. 3--:-50—---
b) Verfahren wegen Ausnahmebewilligung betreffs der
Freihaltung von Hochwasserdämmen und der vor und
hinter ihnen liegenden Geländestreifen (86. 8 89
Absatz 3). .. 1 — — 30 —
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100
500 —
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100.