Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Um zu verhüten, daß die Lektüre eines Schriftwerks zu sehr zerstückelt und auf zu 
lange Zeit ausgedehnt wird, sind Dichter und Prosaiker nicht nebeneinander, sondern 
nacheinander zu lesen. Es versteht sich von selbst, daß der lateinische Unterricht einer 
Klasse in einer Hand liegen muß, sodaß der Lehrer über die Gesamtzahl der Stunden 
frei verfügen kann. 
10. Literaturgeschichtliche Einleitungen vor der Lektüre eines neuen Schriftstellers 
sind zu unterlassen; was über ihn, sein Werk und seine Zeitverhältnisse zu sagen ist, 
mag während der Lektüre und beim Abschluß gesagt werden; römische Literatur- 
geschichte gehört nicht in die Studienanstalt. Staatsgeschichtliche, kultur= und kunst- 
geschichtliche Belehrungen haben sich auf das Maß zu beschränken, das zum Ver- 
ständnis des Schriftwerks notwendig ist; durch die Betrachtung und Besprechung von 
Bildern und anderen Anschauungsmitteln darf der Gang der Lektüre nicht über Gebühr 
aufgehalten werden. Jederzeit soll das Schriftwerk selbst im Mittelpunkt des Interesses 
bleiben; sein innerer Gehalt und seine Kunstform ist den Schülerinnen zum klaren Ver- 
ständnis zu bringen; wird dieses Ziel ernstlich verfolgt, so wird nicht nur das Schrift- 
werk einen dauernden Eindruck hinterlassen, sondern es wird auch eine tiefere Kenntnis 
von dem Leben und Denken des römischen Volkes auf der Höhe seiner Kultur als Zu- 
gabe mühelos gewonnen werden; der jeweilige Gewinn mag beim Abschluß eines 
Schriftwerks gesammelt werden. 
Franzölisch und Englisch. 
§ 16. Von einer Schülerin, die die realgymnasiale Abteilung der Studienanstalt ehrziel. 
bis zur Reifeprüfung besucht hat, kann man erwarten, daß sie 
die französische und englische Sprache grammatisch richtig und mit einiger Gewandt- 
heit schriftlich und mündlich zu gebrauchen weiß und 
durch eingehende Beschäftigung mit gehaltvollen Werken der neueren französischen 
und englischen Literatur Verständnis für die Eigenart beider Länder und Völker 
und die in ihren Schriftwerken niedergelegte geistige Kultur gewonnen hat. 
Dieselbe Forderung gilt mit einiger Einschränkung in bezug auf den freien Ge- 
brauch der Sprache für den französischen Unterricht in der gymnasialen Abteilung. 
A. Französisch 
§ 17. Untertertia: 4 Stunden. Verteilung des 
Grammatik: Wiederholung der einfachen Syntax. Das Wichtigste aus der Syntax Vehrstoffes. 
der Satzverbindung und des Satzgefüges. Wiederholungen aus dem Gebiete der 
Formenlehre, insbesondere der unregelmäßigen Konjugation. Die Formenlehre des 
Nomens (Plural und Geschlecht der Hauptwörter, Bildung des Femininums und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.