Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

XIVII

Chronologische  Uebersicht  des,  Jahrganges  1867.

 

Datum
des

Gesetzes  2c.

Ausgegeben
u

Berlin.

Inhalt.

Nr.

des
Stücks.

Nr.
des
Gesetzes.

Seite.

 

1867.
21.  Oktbr.

21.

26.

 

1867.
29.  Novbr.

2.  Dezbr.

29.  Novbr.

5.  Dezbr.

5.

 

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der

fiskalischen  Vorrechte  an  den  Kreis  Herford,
im  Regierungsbezirk  Minden,  in  Bezug  auf  den
Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kreiss  haussee
von  Löhne  über  Beeck  und  Mennighüffen  bis
zur  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Tengern
und  einer  Zweig=  Chaussee  von  Mennighüffen
  bis  zur  Herford-Lübbecker  Kreis-Chaussee
  bei  Kirchlengern,  sowie  in  Bezug
auf  den  Bau  einer  massiven  Brücke  über  die
Werre  bei  dem  Bahnhofe  zu  Löhne.

Privilegimm  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber
lautender  Obligationen  der  Stadt  Weißenfels,
  Regierungsbezirk  Merseburg,  zum  Betrage
von  40,000  Thalern.

Ministerial-Erklärung,  betreffend  das  Außerkrafttreten
  der  zwischen  den  Niederlanden  und  dem
vormaligen  Königreich  Hannover  abgeschlossenen
Uebereinkunft  wegen  gegenseitiger  Auslieferung
  von  Verbrechern  und  deren  Ersetzung
durch  den  zwischen  Preußen  und  den  Niederlanden
  abgeschlossenen  bezüglichen  Vertrag  vom
17.  November  1850.  (Gesetz=  Samml.  für  1850.
S.  509.  ff.)  und  den  Jusabvertrag  vom  20.  Juni
1867.  (Gesetz  Samml.  für  1867.  S.  1219.  ff.)

Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber
lautender  Obligationen  der  Stadt  Witten
berg,  Regierungsbezirks  Merseburg,  zum  Betrage
  von  50,000  Thalern.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  an  die  Gemeinden  GErof-Rottmersleben,
  Ackendorf  und  Klein--  Santersleben
  im  Kreise  Neuhaldensleben,  Regierungsbezirk
  Magdeburg,  in  Bezug  auf  den  Ha  und
die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
von  Groß-  Rottmersleben  über  Ackendorf
  bis  zur  Neuhaldenelebener  Kreisgrenze  in
der  Richtung  auf  Gutenswegen.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  an  die  Gemeinde  Walbeck,
im  Kreise  Gardelegen,  in  Bezug  auf  den  Bau
und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
von  der  Weferlingen-Walbeck-  Schwanefelder
Chaussee  im  Orte  Walbeck  ab  nach  Helmstädt
  zu  bis  zur  Walbecker  Feldmarkgrenze.

 

119.

121.

119.

122.

122.

122.

 

6918.

6924.

6919.

6925.

6926.

6927.

 

1851-1856.

1835.

1857-1860.

1861.

1862.