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Nr. 53. Bekanntmachung
über Änderungen der Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren
Schulamtes der mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung
an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden;
vom 25. September 1911.
De.- Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die
Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren Schulamtes der mathematisch-physi-
kalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu
Dresden vom 25. Jannar 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 73 flg.) folgendermaßen zu
ändern.
1. In §9),4 wird hinter „erlangt“ eingeschaltet „(vgl. § 14 am Schlusse)“.
2. In §l4, b wird am Schlusse angefügt: „Die letzte Forderung setzt Bekannt-
schaft mit Differentialgleichungen, Potentialtheorie und analhytischer
Mechanik voraus, stellt also an die mathematischen Vorkenntnisse höhere
Ansprüche als für die Lehrbefähigung zweiter Stufe in Mathematik gestellt
werden.“
3. In §19, 1 treten an die Stelle der Worte „einiger Unterrichtsversuche und
einer Analyse“ die Worte „einiger Unterrichtsversuche, einer Analyse und
eines Präparates“.
4. § 29 erhält folgende Fassung:
829.
Vorbereitungsdienst.
Durch das Zeugnis über die bestandene Prüfung erwirbt der Ge-
prüfte die Kandidatur für das höhere Schulamt. Zum Erweise der-
Anstellungsfähigkeit ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes not-
wendig. Uber die Zulassung dazu entscheidet das Ministerium, an das
sich der Kandidat mit einem schriftlichen Gesuche zu wenden hat.
5. § 30,1 erhält folgende Fassung:
1. Die Gebühren betragen für eine Erst= oder Wiederholungsprüfung
je 75.K, für eine Ergänzungs= oder Erweiterungsprüfung je 40.N.