Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

— 187 — 
Nr. 53. Bekanntmachung 
über Änderungen der Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren 
Schulamtes der mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung 
an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden; 
vom 25. September 1911. 
De.- Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die 
Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren Schulamtes der mathematisch-physi- 
kalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu 
Dresden vom 25. Jannar 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 73 flg.) folgendermaßen zu 
ändern. 
1. In §9),4 wird hinter „erlangt“ eingeschaltet „(vgl. § 14 am Schlusse)“. 
2. In §l4, b wird am Schlusse angefügt: „Die letzte Forderung setzt Bekannt- 
schaft mit Differentialgleichungen, Potentialtheorie und analhytischer 
Mechanik voraus, stellt also an die mathematischen Vorkenntnisse höhere 
Ansprüche als für die Lehrbefähigung zweiter Stufe in Mathematik gestellt 
werden.“ 
3. In §19, 1 treten an die Stelle der Worte „einiger Unterrichtsversuche und 
einer Analyse“ die Worte „einiger Unterrichtsversuche, einer Analyse und 
eines Präparates“. 
4. § 29 erhält folgende Fassung: 
829. 
Vorbereitungsdienst. 
Durch das Zeugnis über die bestandene Prüfung erwirbt der Ge- 
prüfte die Kandidatur für das höhere Schulamt. Zum Erweise der- 
Anstellungsfähigkeit ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes not- 
wendig. Uber die Zulassung dazu entscheidet das Ministerium, an das 
sich der Kandidat mit einem schriftlichen Gesuche zu wenden hat. 
5. § 30,1 erhält folgende Fassung: 
1. Die Gebühren betragen für eine Erst= oder Wiederholungsprüfung 
je 75.K, für eine Ergänzungs= oder Erweiterungsprüfung je 40.N.
	        
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