Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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Hinter „befördert hat“ ist statt des Kommas ein Semikolon 
zu setzen und der folgende Text von „sonst“ bis „Semaphor— 
station“ zu ersetzen durch: 
die Meldung kann bei Funkentelegrammen auch über eine andere Küstenstation 
desselben Landes oder eines Nachbarlandes, bei Semaphortelegrammen über eine 
beliebige Semaphorstation befördert werden. 
4. Im § 15 ist der Text unter V zu ersetzen durch: 
V. Kann ein Telegramm an ein Schiff in See diesem nicht innerhalb der vom 
Absender bestimmten Frist oder beim Fehlen einer solchen Bestimmung bei Semaphor- 
telegrammen nicht bis zum Morgen des 29. Tages und bei Funkentelegrammen 
nicht bis zum Morgen des 8. Tages zugeführt werden, so gibt die Semaphor= oder 
Küstenstation davon der Ursprungsanstalt Nachricht, die den Absender sogleich ver- 
ständigt. · 
Dieser kann durch eine telegraphisch oder brieflich an die Semaphor- oder 
Küstenstation gerichtete gebührenpflichtige Dienstnotiz verlangen, daß sein Telegramm, 
falls es sich um ein Semaphortelegramm handelt, weitere 30 Täge und, falls 
es sich um ein Funkentelegramm handelt, weitere 9 Tage zur Übermittelung 
an das Schiff bereitgehalten werde usw. In Ermangelung eines solchen Ver— 
langens wird das Telegramm, falls es sich um ein Semaphortelegramm handelt, 
am Ende des 30. Tages und, falls es sich um ein Funkentelegramm handelt, am 
Ende des 9. Tages (den Tag der Aufgabe nicht miteingerechnet) als unbestellbar 
zurückgelegt. 
Hat jedoch die Semaphor= oder Küstenstation die Gewißheit, daß das Schiff 
ihren Wirkungsbereich verlassen hat, bevor ihm das Telegramm zugeführt werden 
konnte, so benachrichtigt sie unverzüglich die Ursprungsanstalt, die den Absender so- 
gleich von der Nichtbeförderung des Telegramms verständigt. Dieser kann, falls 
es sich um ein Funkentelegramm handelt, durch gebührenpflichtige Dienstnotiz er- 
suchen, das Funkentelegramm bei der nächsten Vorbeifahrt des Schiffes zu über- 
mitteln. 
5. Im § 15 unter VI, erste Zeile, ist statt „Seetelegramme“ zusetzen: 
Semaphortelegramme 
Die Angaben unter a)g) sind zu ersetzen durch: 
a) Telegramme mit vorausbezahlter Antwort von Schiffen in See, 
Hinter h) ist in neuer Zeile einzuschalten:
	        
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