Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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2. Eichprüfung. 
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch 
  
erforderlich. Sie wurde 
am........ zu ausgeführt und ergab: 
1. Bauliche Änderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 
  
  
  
  
2. Das Fehlen) der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere 
  
  
  
Vorhandensein"“) 
Untersuchung benutzt werden konnten. 
Nach § 10 Abs. 2 war daher — Neueichung erforderlich. 
3.*) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten 
Tiefgängen: 
rechts. m Mi rechts. m " rechts. m 
vorn lints itte inks hinten inks. m 
Im Durchschnit 4 — m 
6 
Der Leertiesgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m 
Der Leertiefgang ist daher größer? geworden im Durchschnit m 
kleiner?) 
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung 
und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein aus- 
gefertigt. 
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie auf 
  
  
  
  
  
Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abfs. 5) lag vor. 
das Eichprotokoll geändert“) ein*) ; ; 
Es wurde daher das Ergebnis der Elchprüfüng Sim -Eischein--vermerkt)- und keins) neuer Eichschein 
ausgefertigt. 
4. Es wurde * Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die so 
wesentlich war, daß aus diesem Grunde u Neueichung erforderlich wurde. 
, den. ten · 19.·--............ 
(Siege1) Schiffseichbehörde. 
(Unterschrift.) 
*,) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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