Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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3. Eichprüfung. 
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch 
........................................ erforderlich. Sie wurde 
am zu...........................·....... ausgeführt und ergab: 
1. Bauliche Anderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 
  
  
  
  
  
2. Das Sln der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere 
Untersuchnn.. benutzt werden konnten. 
Nach § 10 Abs. 2 war daher 2 Neueichung erforderlich. 
3.*) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten 
Tiefgängen: 
rechtts. m rechts m rechts m 
vorn links Mitte links m hinten links m 
Im Durchschnit -..................·..... m 
6 
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben nit - m 
Der Leertiefgang ist daher zwurer geworden im Durchschnit m 
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung und die 
Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein ausgefertigt. 
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie auf Neu- 
  
  
  
  
ausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lleg. vor. 
das Eichprotokoll geänderts) ein?) „: : 
Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im Eichschein vermerkt ?) und kein) neuer Eichschein ausgefertigt. 
4. Es wurde ein u Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, dte. so wesent- 
lich war, Fuan aus diesem Grunde fe eine 8 Neueichung erforderlich wurde. 
. , den ten 19 
(Siegel) Schiffseichbehörde. 
(Unterschrift.) 
  
*) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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