Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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VIII. Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen. 
Anmerkung. Stellen, die nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung erreicht 
werden können, sind mit einem * bezeichnet. 
a) Mittlere Beamte. 
* Zugführer und Oberpackmeister, 
Materialienverwalteraspiranten und -diätare, Materialienverwalter, 
Stationsaspiranten und -diätare, Stationsassistenten, Bahnhofsver- 
walter, Bahnhofsvorsteher, Oberbahnhofsvorsteher, Gütervor--zu zwei 
steher, Obergütervorsteher, Kassenvorsteher, Oberkassenvorsteher, Dritteln, 
7Eisenbahn-Betriebskontrolleure 
Bureauaspiranten und -diätare, nichttechnische Bureauassistenten, nicht- 
technische Betriebssekretäre#), nichttechnische Eisenbahnsekretäre 
einschließlich nichttechnische Rechnungsrevisoren und Verkehrs= zur Hälfte. 
kontrolleure, Hauptkassenkassierer, 
Materialienverwalter I. Klasse 
b) Unterbeamte. 
  
Schaffner, Packmeister, 
Bahnsteigschaffner, 
Weichensteller einschließlich Eisenbahngehilfen, Stellwerksweichensteller, Unter- 
assistenten Bahnhofsaufseher, 
Rottenführer, 
Fahrkarten-= und Steindrucker, 
Schirrmänner und Schirrmeister, 
Lademeisteraspiranten und -diätare, Lademeister, Telegraphisten!). 
IX. Reichsmilitärgericht. 
a) Mittlere Beamte. 
Obersekretäre. Sie ergänzen sich in der Regel aus den Militärgerichtsschreibern bei 
den Oberkriegsgerichten der deutschen Armee und der Kaiserlichen Marine. 
b) Unterbeamte. 
Maschinist und Heizer. 
  
f)Bewerbungen um die Stellen der nichttechnischen Betriebssekretäre werden nicht mehr 
angenommen. 
) Bewerbungen um die Stellen der Lademeisteraspiranten, Lademeisterdiätare, Lademeister 
und Telegraphisten werden nicht mehr angenommen.
	        
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