Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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das Dekret vom 28. März 1914, die Errichtung von Amtshauptmannschaften in Werdau 
und Aue betreffend, geben Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung 
beziehentlich das wegen Errichtung einer Amtshauptmannschaft in Werdau Erforder— 
liche veranlassen. » « 
9. Von der ständischen Ermächtigung zur Aufnahme der aus dem öffentlichen 
Kirchendienste der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Königreichs Sachsen in 
den Dienst der evangelisch-lutherischen (äußeren) Mission in Leipzig als heimische 
Berufsarbeiter mit dem Wohnsitze in Leipzig übergetretenen und übertretenden 
evangelisch-lutherischen Geistlichen und ihrer Angehörigen in die allgemeinen geist— 
lichen Pensionskassen wird Gebrauch gemacht werden. 
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten 
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen 
betrifft, so hat 
1. das Ersuchen in der Ständischen Schrift Nr. 5: mit Rücksicht darauf, daß die 
Vorarbeiten zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag zum 
Teil viel umfangreicher sind, als ursprünglich anzunehmen war, im Bundesrat 
dafür einzutreten, daß die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung gemäß 
dem Antrage des Deutschen Handelstags bis Ende Februar 1914 verlängert 
werde, 
sich mittlerweile erledigt. 
2. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen um eine Erwägung darüber, 
ob nicht die 10 jährige Frist für eine Revision des Tarifs und der Ortsklassen im Sinne 
des Gesetzes über die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen zu verkürzen ist, sowie 
3. der Voraussetzung, die an die Bewilligung der für den Umbau des Bahnhofs 
Zwickau als erste Rate geforderten Summe geknüpft worden ist, wird entsprochen 
werden. 
4. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen entsprechend wird von der 
genehmigten Weiterführung der Güterbahn Niederplanitz—Oberplanitz bis auf weiteres 
Abstand genommen werden. 
5. Den Beschlüssen wegen Berücksichtigung der Petition des Vorstandes des 
Sächsischen Gemeindetages zu Chemnitz, Gewährung von Stillprämien betreffend, 
wird, soweit möglich, entsprochen werden. 
6. Dem ausgesprochenen Ersuchen, die Ergebnisse der Weiterbehandlung des 
Dekretes Nr. 27, Wasserbauangelegenheiten betreffend, der Ständeversammlung 
laufend mitzuteilen, wird entsprochen werden. Die Staatsregierung wird hierbei 
auch darüber Aufschluß geben, welche Talsperren auf Grund der noch aufzustellenden
	        
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