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das Dekret vom 28. März 1914, die Errichtung von Amtshauptmannschaften in Werdau
und Aue betreffend, geben Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung
beziehentlich das wegen Errichtung einer Amtshauptmannschaft in Werdau Erforder—
liche veranlassen. » «
9. Von der ständischen Ermächtigung zur Aufnahme der aus dem öffentlichen
Kirchendienste der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Königreichs Sachsen in
den Dienst der evangelisch-lutherischen (äußeren) Mission in Leipzig als heimische
Berufsarbeiter mit dem Wohnsitze in Leipzig übergetretenen und übertretenden
evangelisch-lutherischen Geistlichen und ihrer Angehörigen in die allgemeinen geist—
lichen Pensionskassen wird Gebrauch gemacht werden.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Anträge, Beschwerden und Petitionen
betrifft, so hat
1. das Ersuchen in der Ständischen Schrift Nr. 5: mit Rücksicht darauf, daß die
Vorarbeiten zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag zum
Teil viel umfangreicher sind, als ursprünglich anzunehmen war, im Bundesrat
dafür einzutreten, daß die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung gemäß
dem Antrage des Deutschen Handelstags bis Ende Februar 1914 verlängert
werde,
sich mittlerweile erledigt.
2. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen um eine Erwägung darüber,
ob nicht die 10 jährige Frist für eine Revision des Tarifs und der Ortsklassen im Sinne
des Gesetzes über die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen zu verkürzen ist, sowie
3. der Voraussetzung, die an die Bewilligung der für den Umbau des Bahnhofs
Zwickau als erste Rate geforderten Summe geknüpft worden ist, wird entsprochen
werden.
4. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen entsprechend wird von der
genehmigten Weiterführung der Güterbahn Niederplanitz—Oberplanitz bis auf weiteres
Abstand genommen werden.
5. Den Beschlüssen wegen Berücksichtigung der Petition des Vorstandes des
Sächsischen Gemeindetages zu Chemnitz, Gewährung von Stillprämien betreffend,
wird, soweit möglich, entsprochen werden.
6. Dem ausgesprochenen Ersuchen, die Ergebnisse der Weiterbehandlung des
Dekretes Nr. 27, Wasserbauangelegenheiten betreffend, der Ständeversammlung
laufend mitzuteilen, wird entsprochen werden. Die Staatsregierung wird hierbei
auch darüber Aufschluß geben, welche Talsperren auf Grund der noch aufzustellenden