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Ort: Dresden.
1) Ehemänner haben
ohne Rücksicht auf
den ehelichen Güter-
stand auch das in
Sachsen steuerpflich-
tige Einkommen der
Ehefrau mit anzu-
geben, sofern nicht die
Ehefrau nach § 3
Abs. 2 des Einkom-
mensteuergesetzes be-
sonders zu besteuernist.
2) Juhaber derelter-
lichen Gewalt haben
das Einkommen aus
dem ihrer Nutznießung
unterliegenden Ver-
mögen der Kinder
mit anzugeben.
An Grundstücken,
183
K.
Nach § 39 des Einkommensteuergesetzes werden Sie aufgefordert, für die allgemeine Einschätzung zur
Einkommensteuer auf das nächste Jahr das gesamte in Ihrer Hand steuerpflichtige Ein—
kommen auf dem beifolgenden Vordrucke wahrheitsgemäß zu deklarieren.
Der Vordruck ist unter Beachtung des unten abgedruckten Probeeintrags und der beigefügten
Erläuterungen auszufüllen, zu unterschreiben und
binnen 3 Wochen,
von Zustellung dieser Aufforderung an, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden an die unter-
zeichnete Gemeindebehörde abzugeben.
Die Versäumnis dieser Frist hat den Verlust des Reklamationsrechts zur Folge.
, am. . 191
Stadtrat.
Gemeindevorstand.
Der
Probe-Eintrag.
Brd. Vers. Liften-Nr.:
oder Straße u. Haus- Nr.:
Köniestrate 23
J. Obergeschoß.
Einkommens-Deklaration.
Fir die Einschätzung zur Einkommensteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau :) — jährliches Einkommen
sowie das jährliche Einkommen aus dem meiner Nutznießung unterliegenden Vermögen meines Kindes 2) —
folgendermaßen ans):
a) aus Grunbbesitz, namentlich Betrieb der Land= und Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken, Verpachtung
von Grundstücken, Vermietung von Gebäuden oder Benutzung derselben zur eigenen Wohmug (nach Abzug
der Bewirtschaftungs-, Reparatur= und Unterbaltungskosten)
b) an Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Aktien oder Kuxen oder Geschäftsanteilen bei Gesel=
schaften mit beschräntter Haftung, Auszügen und anderen Gerechtsamen, einschließlich des jährlichen
Wertes von Naturalgefällen, soweit solche nicht zu den unter c bezeichneten Einkünften gehören
c) an Gehalt, Remuneration, Wohnungsgeld, Pension, Wartegeld, Dantieme, Salür und Lohn aus amtlicher
oder sonstiger Stellung, sowic aus gewerblichen und persönlichen Dienstverhältnissen, einschließlich des jähr-
lichen Wertes der freien Kost und Wohnung und aller sonstigen Natural= und Nebenbezüge .
d) aus Handel, Gewerbe, überhaupt aus jeder selbständigen Erwerbstätigkeit, einschließlich des Betriebs der
Landwirtschaft auf fremden Grundstücken (nach Abzug der Betriebsunkosten) .
zusammen
Hiervon sind abzuziehen: Ma
Schuldæinsen ............. 2250
Grundsteuer nach 4 2— auf die Steuereinneit ............. 72
beitrũge aur Landesimmobiliarbrandscasse ........... 44
Lanqdesçautkurrenten . .... . 154
Ausæugsleistungen 500
2600
zusammen
Mark
6 400
12220
5050
27670
2 500
Mithin beträgt mein jährliches steuerpflichtiges Gesamteinkommen
gewerblinen Betriebsstätten und Handelsniederlassungen besitzen ich — und meine Ehefrau —5)
gegenwärtig in Sachsen außerhalb meines untenbemerkten Wohnorts folgende:
in Ebersdorf bei, Lõöbau ein Bauergut,
in Kubschütæ bei Bautaen einen Granitbruch,
in Leipæaig eine Zweigniederlassung meines Riesigen Geschũfts.
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Augaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Dresden, am 4. November 1916.
(Volle Unterschrift:) Karl Emil Müiller.
36 *
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.
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