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Straße u. Haus-Nr.:
Ergänzungstteuer - Deklaration.
Für die Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau 1) — ergänzungssteuerpflich-
tiges Vermögen — sowie das meiner Nutznießung unterliegende ergänzungssteuerpflichtige Vermögen meine
Kinde
1) Ehemänner haben
ohne Rücksicht auf den ehe-
lichen Güterstand auch das
ergänzungssteuerpflichtige
Vermögen der Ehefrau mit
anzugeben, soweit es nicht
nach §5 Absatz 1 des Ergän-
zungssteuergesetzes beson-
ders zu besteuern ist.
2) Inhaber der elter-
lichen Gewalt haben das
ihrer Nutzuießung unter-
liegende Vermögen der Kin-
der mit anzugeben, soweit
ces nicht einem von den Kin-
dern betriebenen Gewerbe
als Anlage= oder Betriebs-
kapital dient.
5) Kurshabende Wert-
papiere (auch Aktien cc.)
sind zum Börsenkurs anzu-
setzen, Hypotheken= und
andere Kapitalforderungen
zum Nennwert.
Polizen über Lebens-,
Kapital= oder Renten-
versicherungen kommen mit
dem Betrag in Ansatz, für
den die Versicherungsgesell-
schaft die Polize zurückzu-
kaufen verpflichtet sein
würde.
3. Sonstiges Kapitalvermögen 3), soweit es nicht unter Ziffer 2
.2) — folgendermaßen an?:
1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere das Jagd-
recht auf eigenen oder fremden Grundstücken; ferner Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte,
gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, welche nicht
Gegenstand eines Kohlenbergbaurechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht
Gegenstand eines Abbaurechts sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werden .
2. Dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft oder eines Gewerbes dienendes Anlage= und
Betriebskapital (mit Ausnahme der Grundftücke und Gebäude), mithin insbesondere
Wasserkräfte, Wehre und andere Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften,
Werkzeuge, Tiere und sonstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brenn-
materialien, zum Verkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung,
fremden Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen
Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im Konto-
korrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte und Real-
gewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft sowohl das stehende Betriebs-
kapital (totes und lebendes Inventar) als auch das umlaufende Betriebskapital — nach Abzug der
Geschäftsschulden, soweit sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, ein-
getragenen Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen bestehen — .
fällt, insbesondere verzinsliche
und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art einschließlich des Wertes
von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Geschäfts—
anteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld deutscher Währung, fremde Geld-
sorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß der aus den laufenden Jahreseinnahmen
vorhandenen Bestände, Gold und Silber in Barren, Patent= und andere Urheberrechte,
Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte auf Apanagen, Renten, Leibrenten, Auszige 2c. (8 17
Ziffer 3 unter d des Gesetzesesgs. . . ....
zusammen
Gemeiner Wert.
Mark
Zu beachten:
Nicht abzuziehen sind:
I. Hypotheken-, Grund= und Rentenschulden, Real-
eingetragene Auszüge und andere dingliche
lasten,
Grundstücksbelastungen;
II. die zur Bestreitung der laufenden Haushaltungs-
kosten eingegangenen Verbindlichkeiten;
III. der Kapitalwert von Renten oder Zuschüssen,
die Kindern oder anderen Angehörigen ohne geldwerte
Gegenleistung zur Bestreitung des Unterhalts gewährt
werden.
Hiervon sind abzuziehen: Mart
a) an Kapitalschulden
b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden Apa-
nagen, Renten, Leibrenten 2c. 7 21 Bisfer 2 des
Gesetzes) ..
soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter gr. 2
in Abzug gelangt sind.
zusammen
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
. am.. 191
(Volle Unterschrift:
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.