Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

— 259 — 
Muster E. 
(B. St. V. 8 28 Abf. 1.) 
Ort: 
Besitzsteueramt: 
Besitzsteuer-Sollbuch 
Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. 
Bezirkssteuerinspektor. 
  
Die veranlagte Besitzsteuer wird zum Betrage von 
Mark 
hiermit festgesetzt. 
Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. 
Bezirksstenerinspektor. 
Anleitung. 
1. Die Eintragungen erfolgen unter fortlaufender Nummer. Zwischen den einzelnen Nummern ist ein entsprechender 
Raum wegen der mehrfachen Eintragungen in den Spalten 9 bis 11 (Zahlung der gesetzlichen Teilbeträge 
usw.) zu lassen. 
2. In Spalte 5 sind auch die gemäß § 70 Abs. 4 des Gesetzes infolge Abrundung gezahlten Mehrbeträge in 
Zugang zu stellen. 
3. In Spalte 6 sind auch die infolge rechtskräftiger Rechtsmittelentscheidungen zu vergütenden Zinsen und die 
infolge Uberweisung der Besitzsteuer bei Verlegung des Wohnsitzes von Steuerpflichtigen abzusetzenden Beträge 
in Abgang nachzuweisen. 
48“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.