Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
26. Stück vom Jahre 1916. 
  
  
Inbalt: Nr. 97. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das 
Befugnis zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwal- 
tungsbehörden betr. S. 329. — Nr. 98. Verordnung über eine Abänderung der Aus- 
führungsverordnung zum Gesetze über die Landes-Brandversicherungsanstalt. S. 330.— 
Nr. 99. Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienste. S. 332.— 
Nr. 100. Bekanntmachung wegen veränderter Bezeichnung des Zentralbureaus für 
Steuervermessung und des Domänenvermessungsbureaus. S. 333. 
  
Nr. 97. Verordnung 
zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugnis 
zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und 
Verwaltungsbehörden betreffend; 
vom 15. Dezember 1916. 
In weiterer Ausführung des Gesetzes, das Befugnis zu Aufnahme von Protokollen 
und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend, vom 
20. Mai 1867 (G.= u. V.-Bl. S. 131) wird mit Allerhöchster Genehmigung hierdurch 
bestimmt, daß 
a) im Bereiche der staatlichen Bergverwaltung 
auch 
der 1. und 2. Direktor 
bei der Direktion der Königlichen Braunkohlenwerke, 
b) im Bereiche der staatlichen Elektrizitätsverwaltung 
der Vorstand und die Mitglieder der Direktion der staatlichen Elektrizitäts- 
werke, 
sowie 
die Bauamtmänner und Regierungsbaumeister dieser Verwaltung 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 30. Dezember 1916. 57
	        
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