Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

    
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
14. Stück vom Jahre 1917. 
    
Inbalt: Nr. 47. Verordnung über die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke. S. 85. — 
Nr. 48. Kirchengesetz, die Feier des Frühjahrsbußtags betr. S. 86. — Nr. 49. Ver- 
ordnung, die Einberufung der zehnten ordentlichen evangelisch-lutherischen Landessynode 
betr. S. 87. — Nr. 50. Bekanntmachung, die Postordnung für das Deutsche Reich 
betr. S. 88. 
  
Nr. 47. Verordnung 
über die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke; 
vom 27. Juli 1917. 
Nechdem der Bundesrat wegen der Außerkurssetzung der Zweimark- 
stücke die aus der Bekanntmachung unter □O ersichtliche Bestimmung getroffen 
hat, werden die Staatskassen angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung zu 
verfahren. Die eingelösten Stücke sind der nächsten Zweiganstalt der Reichsbank 
mit Beschleunigung zuzuführen. 
Dresden, am 27. Juli 1917. 
Sämtliche Ministerien. 
v. Wilsdorf. 
Für den Minister 
des Kultus und öffentlichen Unterrichts: des Innern: der Finanzen: 
Schmalt. Dr. Koch. Dr. Schroeder. 
der Justiz: der auswärtigen Angelegenheiten: 
Wilsdorf. v. Leipzig. 
Weidauer. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 4. September 1917. 20
	        
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