Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

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8 13. Treten in einem Orte übertragbare Krankheiten, wie Diphtherie, Fleck- 
fieber, übertragbare Genickstarre, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, rosen— 
artige Entzündungen, Scharlach oder Typhus, in größerer Verbreitung auf, so 
werden die öffentlichen Impftermine ausgesetzt. Die Ortsbehörde hat den Impf— 
arzt davon rechtzeitig zu benachrichtigen. 
8 18. Bei ungewöhnlichem Verlaufe der Schutzpocken oder bei Erkrankungen 
geimpfter Kinder ist ärztliche Behandlung soweit tunlich herbeizuführen; in Fällen 
von angeblichen Impfschädigungen sind seiten des Bezirksarztes Ermittelungen ein— 
zuleiten, deren Ergebnis durch die Kreishauptmannschaft dem Ministerium des Innern 
anzuzeigen ist. In geeigneten Fällen ist eine amtliche öffentliche Richtigstellung 
unrichtiger in die Offentlichkeit gelangter Angaben zu veranlassen. 
8 19. Die Impfung ist sowohl bei öffentlichen, als auch bei Privatimpfungen 
nur mit Tierlymphe vorzunehmen. 
II. 
8 19 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: 
Die Impfärzte haben den erforderlichen Bedarf aus den staatlichen Impf— 
anstalten, zurzeit die Staatliche Lymphanstalt Dresden, zu beziehen und erhalten 
ihn für die öffentlichen Impfungen unentgeltlich und portofrei verabfolgt. 
III. 
Die Beilagen A und B, sowie die Vordrucke J bis IX der Verordnungen, die 
anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, vom 14. Dezember 1899 
(G.= u. V.-Bl. S. 623) und vom 24. Juni 1905 (G.= u. V.-Bl. S. 163) erhalten 
nachstehende Fassung: 
Beilage A. 
Verhaltungsvorschriften. 
A. Für die Angehörigen der Erstimpflinge. 
§ 1. Die Pocken sind eine gefährliche und in hohem Grade ansteckende Krank- 
heit. In früheren Jahren, bevor die Impfung allgemein eingeführt war, sind all- 
jährlich Tausende von Menschen im Deutschen Reiche an dieser Seuche gestorben; 
viele der dem Pockentod Entronnenen sind zeitlebens durch die Blatternnarben 
entstellt geblieben. Wenn heutzutage die Pocken der Bevölkerung eine fast unbekannte 
Krankheit geworden sind, so ist dies der durch das Reichsimpfgesetz überall einge- 
führten Impfung zu verdanken. Fast immer bleiben Personen, welche mit Erfolg 
1917. 24
	        
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