— 124 —
[3. Seite)]
Art des 2 Die Impfung ist unterblieben "
Impfstofes 2 wegen Es ist
b — d
- Ob zur Sr. 22 3 S 2 . emnach
5 0 Nachschau 7 3 3 z S52 * 8 in die nächst-
borgestellt Sr 2z 5 jährige Liste Be-
2 - 2 — —
— undan —2 Z für Erst= smerkungen
S 2 N 25 S .
«s»-EswelchemEOssOEstäpsoßsssddtmpfunch
gmwg -JSEY»»:«.ZEOOZ-«Bs
IS gngspspssgzåsggsEHgHsggzu
— — = — S 4
S r S——hHbertragen
* FT ES
9 10| 1213|44% 1 1 20 21 22 23 24
I
Vordruck VI.
Liste
der zur Wiederimpfung vorzusktellenden Kinder für 19
Bemerkungen.
I. In die Liste für Wiederimpfungen sind aufzunehmen:
1. die aus der vorjährigen Liste für Wiederimpfungen zu übertragenden, dort in Spalte 24
vermerkten Wiederimpfpflichtigen;
sämtliche Zöglinge der im Impfbezirke befindlichen öffentlichen Lehranstalten und Privat-
schulen, mit Ausnahme der Sonntags= und Abendschulen, die während des Geschäfts-
jahrs das 12. Lebensjahr zurücklegen, gleichviel ob sie bereits angeblich oder wirklich
innerhalb der vorhergehenden 5 Jahre mit Erfolg wiedergeimpft sind oder die natür-
lichen Blattern überstanden haben. Ob eine von diesen beiden letzteren Tatsachen vor-
liege, muß der Impfarzt durch Kenntnisnahme der bezüglichen ärztlichen Zeugnisse
oder durch eigene Untersuchung feststellen und im Bejahungsfalle in den bezüglichen
Spalten der Liste verzeichnen.
II. In Spalte 8 ist der Name derjenigen Anstalt oder sonstigen Stelle, von welcher der Impfstoff
bezogen wurde, einzutragen.
III. In die Spalte 24 sind einzutragen:
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 12 mit „Nein“ verzeichneten
Kinder;
2. alle zum 1. oder zum 2. Male, aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg geimpften Kinder
(entnehmbar aus Spalte 6 und 13);
3. alle wegen nicht Auffindbarkeit oder zufälliger Ortsabwesenheit nichtgeimpften (Spalte 18)
auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellten (Spalte 21) oder der Impfung vorschrifts-
widrig entzogenen (Spalte 22) oder aus anderen Gründen ungeimpft gebliebenen
(Spalte 23) Kinder.
IV. Die Wiederimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn an den Impfstellen Knötchen oder
Bläschen zur Entwicklung gekommen sind.
2.