Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

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Handelsgewichten, Handelswagen für eine größte Last bis mit 10000kg, 
selbsttätigen Wagen und Wagen zum Eisenbahngebrauche für Reisegepäck 
und Stückgüter sowie Wagen zum Postgebrauche für Postpakete ohne an— 
gegebenen Wert. 
Nebeneichstelle Flöha (Ordnungszahl 10): 
Wie Untereichamt Marienberg. 
Nebeneichstelle Glauchau (Ordnungszahl 11): 
Wie Untereichamt Marienberg. 
Nebeneichstelle Stollberg (Ordnungszahl 13): 
Wie Untereichamt Marienberg. 
Kreishauptmannschaft Dresden. 
Haupteichamt Dresden (Ordnungszahl 3): 
Eichung wie Haupteichamt Bautzen, überdies von Goldmünzgewichten, 
Getreideprobern zu ¼ Liter und 1 Liter sowie Thermo-Alkoholometern. 
Beglaubigung von Fischversandgefäßen für den Eisenbahnverkehr. 
Untereichamt Freiberg (Ordnungszahl 15): 
Eichung wie Untereichamt Zittau, überdies von Präzisionsgewichten und 
Präzisionswagen. 
Beglaubigung von Fischversandgefäßen für den Eisenbahnverkehr. 
Untereichamt Großenhain (Ordnungszahl 16): 
Wie Untereichamt Zittau. 
Untereichamt Meißen (Ordnungszahl 17): 
Wie Untereichamt Zittau. 
Untereichamt Pirna (Ordnungszahl 19): 
Wie Untereichamt Zittau. 
Nebeneichstelle Dippoldiswalde (Ordnungszahl 14): 
Wie Untereichamt Marienberg. 
Nebeneichstelle Nossen (Ordnungszahl 18): 
Wie Untereichamt Marienberg, aber mit Ausschluß der Fässer. 
Nebeneichstelle Riesa (Ordnungszahl 20): 
Wie Untereichamt Zittau. 
Kreishauptmannschaft Leipzig. 
Haupteichamt Leipzig (Ordnungszahl 4: 
Eichung wie Haupteichamt Bautzen, überdies von Getreideprobern. 
Beglaubigung von Fischversandgefäßen für den Eisenbahnverkehr. 
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