Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

— 186 — 
Nr. 85. Bekanntmachung 
über die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden; 
vom 15. Dezember 1917. 
Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden ist nach den von der 
Ständeversammlung vorgenommenen Wahlen in folgender Weise zusammengesetzt. 
Es sind gewählt worden: 
a) aus der ersten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Rittergutsbesitzer Domdechant Dr der Kammerherr Graf v. Koenneritz 
v. Hübel auf Sachsendorf bei Wurzen, auf Erdmannedorf, 
der Oberbürgermeister Keil in Zwickau, der Kammerherr v. Carlowitz auf 
Kuckuckstein bei Liebstadt, 
der vorsitzende Direktor des landwirt= der Oberbürgermeister Dr Ay in Meißen; 
schaftlichen Kreditvereins im König- 
reiche Sachsen, Wirkliche Geheime Rat 
Dr Mehnert, Exzellenz, auf Medingen; 
b) aus der zweiten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Geheime Rat Dr Vogel in Dresden, der Fabrikant und Gutsbesitzer Kommer- 
zienrat Clauß in Plaue-Bernsdorf, 
der Rittergutsbesitzer, Geheime Rat der Fabrikdirektor, Kommerzienrat Hof- 
Dr Hähnel auf Kuppritz bei Pommrritz, mann in Meißen, 
der Buchhalter Sindermann in der Lithograph, Stadtrat Roch in 
Briesnitz bei Dresden; Annaberg. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Wirklichen Geheimen Rat 
Dr Mehnert zum Vorsitzenden und den Geheimen Rat Dr Vogel zu dessen Stell- 
vertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Ein- 
richtung der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht.
	        
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