Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

— 156 — 
1. In Parochien, in denen bei der allgemeinen Volkszählung vom Jahre 1910 
nicht mehr als 1000 evangelisch-lutherische Einwohner gezählt worden sind, erhalten 
die beteiligten Kirchgemeinden zwei Dritteile, und wenn das Verhältnis der für 
das Jahr 1916 haushaltplangemäß aufzubringen gewesenen Kirchen-, Schul- und 
Gemeindesteuern (Solleinnahme) mehr als 200 0% der nach den Katastern im 
Parochialbezirke zu erheben gewesenen Staatseinkommensteuern (Solleinnahme) 
beträgt, ein weiteres Dritteil des Aufwands erstattet. 
2. In den übrigen Parochien werden, wenn dieses Verhältnis 150 % oder 
weniger beträgt, ein Dritteil, wenn es über 150 % bis mit 250 % beträgt, zwei 
Dritteile, und wenn es über 250 % beträgt, die vollen Beträge des Aufwands 
erstattet. 
§ 4. Wenn Kirchgemeinden bei der Gewährung der Teuerungszulagen über 
die in der Anlage A bezeichneten Sätze und Regeln hinausgehen, kann die Er- 
stattung der Zulagen doch lediglich nach Maßgabe der gegenwärtigen Verordnung 
erfolgen. 
§ 5. Soweit nach den Vorschriften gegenwärtiger Verordnung eine völlige 
oder teilweise Erstattung des Aufwands für die Teuerungszulagen erfolgen soll, 
sind im März und September sowie nach Aufhebung der Zulagen Zahlungslisten, 
für welche Vordrucke der Kreishauptmannschaft Bautzen als Konsistorialbehörde und 
den Herren Ephoren zugehen werden und dort zu entnehmen sind, durch die 
Kircheninspektionen einzureichen. Letztere haben die Listen auf ihre Richtigkeit zu 
prüfen und nach Bescheinigung der Richtigkeit unmittelbar an die Rechnungs- 
expedition des Königlichen Kultusministeriums zur Feststellung und Erstattung des 
Verlags einzusenden. 
Bis zum 28. Februar 1917 ist vorläufig anzuzeigen, welcher Gesamtbetrag an 
a) einmaligen, 
b) laufenden 
Zulagen für den Monat Dezember 1916 in jedem Inspektionsbezirke gewährt 
worden ist und welcher Betrag darauf nach den vorstehenden Grundsätzen zu er- 
statten sein wird. 
Dresden, den 30. Januar 1917. 
Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium. 
D. Dr. Böhme. 
Schmidt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.