Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

224 Drittes Kapitel. 
Gesetzgebung des Reiches, selbst gegenüber den Sondervor- 
schriften des Alinea 2 des Artikel 78 der Reichsverfassung. 
Und so stehn die Einzelstaaten selbst in Rücksicht auf 
besonders geschützte Sonderrechte nicht in einem vertrags- 
mässigen oder völkerrechtlichen Verhältnisse zum Reiche, ob- 
gleich hier ein solches herausgefordert schien. Auch diese 
Sonderrechte sind gewandt zu Vorschriften der Verfassung. 
Sie unterliegen der formell erschwerten, doch immer ver- 
fassungsmässigen, abändernden und aufhebenden Einwirkung 
desReiches. Sie durchbrechen das gemeingültige verfassungs- 
mässige Verhältniss der Einzelstaaten zum Reiche nicht mit 
einem vertragsmässigen Elemente.