Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

242 Fünftes und Schlusskapitel. 
gliedert, istes nicht mehr der Einzelstaat, ist nur 
dasReich der deutsche Staat. 
Von dieser Grundanschauung aus ergeben sich entschei- 
dende Folgerungen. 
1. Wenn der Einheitsstaat — seine privatrechtliche Seite 
als Fiskus hier überall ausser Ansatz gelassen — um seiner 
Natur willen, weil er das Grundverhältniss einer Ueber- und 
Unterordnung darstellt, mit seinen Unterthanen und mit den 
an den Staatsaufgaben arbeitenden Organen, seinen Beamten 
und Selbstverwaltungskörpern unter regelmässiger Voraus- 
setzung Verträge nicht abschliessen und in vertragsmässige 
Verhältnisse nicht eintreten kann, weil diese durch das ent- 
gegengesetzte Grundverhältniss der Nebenordnung bedingt 
sind,so kann auch für den Vertrag und für das vertragsmässige 
Verhältniss in der Beziehung des Reiches zu den Einzelstaaten 
nur ein eng begrenzter Raum vorhanden sein. 
1. Das Reich ist in seiner aktuellen Wirksamkeit be- 
schränkt durch die verfassungsmässige Abgrenzung seiner 
Kompetenzen gegenüber den Einzelstaaten. Es liegt ausser- 
halb dieser Kompetenzen, Verträge mit den Einzelstaaten zu 
schliessen, welche die verfassungsmässige Kompe- 
tenz des Reiches im Allgemeinen oder für den 
einzelnen Fallerweitern. Das-Reich ist nicht berech- 
tigt auf dem Wege des Vertrages und wenn auch nur zum 
Zwecke vertragsmässiger Ausübung die gesammte Staatsver- 
waltung eines Einzelstaates oder auch einzelne Theile dersel- 
ben zu übernehmen. Es kann dies nur geschehn im Wege 
der Verfassungsänderung — sei es in Form der Gesetzgebung 
oder in Form der Genehmigung eines Vertrages — oder in 
Krafteiner ausdrücklichen verfassungsmässigen Ermächtigung, 
wie diese die deutsche Reichsverfassung in ihren Artikeln 50, 
und 66. für Post-, Telegraphen - und Militärkonventionen ge- 
währt. 
2. Umgekehrt ist das Reich nicht kompetent, seine 
eigenenverfassungsmässigenKompetenzen.oder 
die verfassungsmässigen Kompetenzen seiner
	        
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