Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 21 
stimmung der Konvention der sieben Staaten, denen sich erst 
später Nordkarolina, Arkansas, Virginien, Tennessee, Mis- 
souri und Kentucky anschlossen. 
Noch einmal wurden die beiden Grundanschauungen über 
das Wesen der Verfassung und die rechtliche Natur des da- 
rauf gegründeten politischen Verhältnisses sich entgegenge- 
setzt. Von Seiten Jefferson Davis’ in seiner Antrittsrede vom 
18. Februar und in seiner Botschaft an den Konfederations- 
Kongress vom 29. April 1861: die Vertragsnatur der Ver- 
fassung, das Richteramt jedes einzelnen Staates über ihren 
Bruch zu befinden, das Recht der suveränen Völker die von 
ihnen delegirten Gewalten zurückzunehmen, die Verwahrung 
gegen die Bezeichnung einer friedlichen Sezession als Revo- 
lution; von Seiten Abraham Lincolns in seiner Antrittsrede 
vom 4. März und in seiner Botschaft an den Unionskongress 
vom 4. Juli 1861: die Verfassung ist ein ewiges Gesetz, die 
Unionsregierung ist eine vollkommene Staatsgewalt, der 
Widerstand gegen sie und die Sezession sind Aufruhr oder 
Revolution, endlich das entscheidende Wort: „Die Staaten 
haben ihren Status in der Union und sie haben 
keinen andern gesetzlichen Status“!%, 
Dann hat das Schwert entschieden. 
So wenig es gestattet ist, ein grosses historisches Ereig- 
niss in eine Rechtsformel aufzulösen, so mochte doch der Vice- 
präsident der konfederirten Staaten von Amerika im Rück- 
blick auf einen weit zurückreichenden Entwicklungsgang, der 
in dem Bürgerkrieg und seiner Niederwerfung nur endete, 
nicht mit Unrecht sagen ®: 
„Die nächste Veranlassung des Krieges war die Sklaverei. 
Aber sie war nicht die causa causans. Das war die anmass- 
liche Behauptung der federalen Autoritäten, dass die Völker 
der einzelnen Staaten Bürger der Vereinigten Staaten seien, 
19 Die bezeichneten Ansprachen im Rebellion Record I Doc. pag. 31. 
36. 166 und II. Doc. pag. 223. Auch in Aegidi und Klauliold, Staats- 
archiv No. 42. 47. 52. 54. 
» Stephensl. ce. I. pay. 29.
	        
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