Allgemeine Erörterungen. 23
Constitution of the United States“ erklärt die Verfassung für
einen Vertrag der verbündeten Staaten; die Sezession eines
Staates von der Union hängt von dem Willen des Volkes ab;
denn die Unionsverfassung sei Gesetz nur als Bestandtheil der
Verfassung des einzelnen Staates,. welche durch den Willen
des Volkes geschaffen ist 22.
James Kent in seinen zuerst 1826 veröffentlichten
Kommentaren über das amerikanische Recht kehrte zu der
Auffassung zurück, dass die Union Ein nationales Staatswesen
und die Gerichte desselben die endgültigen Ausleger der Ver-
fassung seien. Dann hat Joseph Story in den Kommen-
taren zu der Verfassung der Vereinigten Staaten, die mitten
in den Wirren des Tarifstreites zuerst 1833 hervortraten, die
Staatenrechts-Theorie vom federalistischen Standpunkte aus
einer ausführlichen Kritik unterzogen und in meisterhafter
wissenschaftlicher Begründung die Auffassung der Verfassung
als des obersten Grundgesetzes zum Ausgangspunkte seiner
Erörterungen gemacht. Ihnen sind dann W. A. Duer —
Outlines of the U.St.183323 —, T. Walker — Introduction
to American Law, 1837,24 — und aus neuester Zeit T. Far-
rar — Manual of the constitution 23 — gefolgt.
Erst nach den Werken Kent’s und Story’s hat das Haupt
der Nullifikatoren und Sezessionisten von Südkarolina John C.
Calhoun die wissenschaftliche Vertheidigung seines poli-
tischen Standpunktes geführt. Sie ist niedergelegt in zwei
Abhandlungen: A disquisition on government und A discourse
——
22 Auch A. de Toqueville — 1834 — meint: „Wenn heute ein ein-
zelner Staat seinen Namen von dem geschlossenen Vertrage zurückziehen
wollte, so würde es recht schwer sein, ihm zu beweisen, dass er es nicht thun
könne. Die Unionsregierung, wenn sie ihm entgegentreten wollte, würde
sich in entscheidender Weise weder auf Gewalt noch auf das Recht stützen
können.“ De la Democratie en Amerique, 2. partie chap. 10. Oeuvres, II.
pag. 352 ff.
23 2. ed. Boston 1856.
24 5, ed. Boston 1869.
25 2. ed. Boston 1869.