Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

28 Erstes Kapitel. 
als Staatsvertrag vereinbart haben, so haben sie sich durch 
dieselbe gegenseitig ihre Suveränetät und das Staatsgebiet, 
auf welches dieselbe fundirt ist, garantirt. Ein gewaltsamer 
Eingriff hierin würde nach Völkerrecht zum Rücktritt vom ge- 
schlossenen Vertrage berechtigen. — Die Bundesgewalt hat 
juristisch nur als von den Einzelstaaten konstituirt zu gel- 
ten; sie findet demnach ihre rechtliche Grundlage nur in der 
Suveränetät der Einzelstaaten. — Die Garantie für Aufrecht- 
erhaltung der norddeutschen Bundesverfassung liegt darin, 
dass sie die rechtliche Natur eines von einer Reihe deutscher 
Staaten geschlossenen Vertrages trägt. Demnach erhält jede 
verfassungswidrige Handlung, zu der sich die Bundesgewalt, 
sei es Bundesrath oder Präsidium selbst, sei es eines ihrer 
beamteten Organe entschliessen möchte, den Charakter eines 
Vertragsbruches, berechtigt daher die widerstrebenden Bun- 
desglieder, deren Suveränetät durch die Bundesverfassung 
nur beschränkt, nicht aufgehoben ist, unzweifelhaft dazu, die 
völkerrechtlichen Konsequenzen eines solchen zu ziehn. — 
Der deutsche Bundesstaat erhält die Garantie seines Bestehens 
in der Sanktion eigenmächtigen Widerstandes 3%. — 
Ein lebhafter Schriftenwechsel sodann hat sich über die 
Frage erhoben, ob dem norddeutschen Bunde eine sog. Kom- 
petenz-Kompetenz d. h. das Recht, seine verfassungs- 
mässigen Kompetenzen auf dem verfassungsmässig vorge- 
schriebenen Wege der Verfassungsänderung zu erweitern, 
rechtlich zustünde oder nicht. Diejenigen, die die Frage ver- 
neinten, wie Böhlau, Zachariä, G. Meyer stützten ihre 
Ueberzeugung im Wesentlichen auf den Satz: „dass der for- 
male Entstehungsgrund und Berechtigungstitel des Bundes- 
staates, wie des Staatenbundes, in dem die Vereinigung be- 
gründenden Staatsvertrage der Bundesglieder gegeben 
ist und dass dieser Vertrag für den Umfang der Zuständig- 
3° von Martitz, Betrachtungen über die Verfassung (des norddeutschen. 
Bundes, 18€8, pag. 9. 41. 136. 137.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.