Allgemeine Erörterungen. 57
tragung nur um den Preis geschehen kann, den Wortlaut der
Verfassung überall nur in einem uneigentlichen Sinne zu
nehmen; den Bestimmungen derselben Unterscheidungen bei-
zumessen, denen eine erkennbare juristische Wirkung nicht
entspricht; den an die Wirksamkeit des Reiches unmittelbar
geknüpften rechtlichen Folgen ein vertragsmässiges, auf die
Suveränetät der Einzelstaaten gestlitztes Mittelglied um der
juristischen Konstruktion willen einzuschieben; den Beweis
überall anzutreten, dass die Reichsverfassung das, was sie
ihrem Wortlaute nach beabsichtigte, juristisch nicht erreichen
konnte; mit dem Allen die thatsächlichen Erscheinungen vonı
juristischen Standpunkt aus in leeren Schein aufzulösen.
Gewiss ist es auf der andern Seite, dass wir berechtigt
werden den Wortlaut der Reichsverfassung in seinem eigent-
lichen Sinne zu nehmen, Unterscheidungen ohne rechtlich
nachweisbare Wirkungen abzuweisen, dieunverkennbaren Ab-
sichten der Reichsverfassung und die äusserlichen, thatsäch-
lichen Erscheinungen als ein auch juristisch Wirkliches zu
betrachten, wenn wir uns entschliessen, das Reich in seiner
Gesammtheit als Rechtspersönlichkeit zu fassen, ihm seine
Kompetenzen und seine Organe unter dem nämlichen juris-
tischen Verhältnisse zuzuschreiben, unter welchem wir dem
Einheitsstaate die seinigen beimessen — kurz das Reich inner-
halb seiner Rechtssphäre als staatsrechtliche Potenz anzuer-
kennen.
Es müssen zwingende Gründe der juristischen Technik
sein, welche uns nöthigen diese einfache Konstruktion des
Rechtsverhältnisses der andern künstlich verwickelten zu
opfern. Und allerdings sind die Gründe, welche als durch-
schlagend betrachtet worden sind, Gründe, welche die Grund-
begriffe alles öffentlichen Rechtes in die Frage verwickeln.
I. An der Spitze steht einerechtliche Auffassungdes We-
sens der juristischen Person, welchedieselbe alseine
Fiktion betrachtet zu dem Zwecke, um eine einfache juristische
Konstruktion gewisser Gemeinschaftsverbältnisse an der Stelle
verwickelter juristischer Deduktionen zu gewinnen, welche sie