Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

306 $ 19. Die Feststellung des Budgetgesetzes. [210 
Mit diesem doppelten Thatbestande ist es gegeben, dass 
die Volksvertretung, der Reichstag, die Rolle des Bewilligen- 
den gegenüber den Anforderungen der Staatsregierung, dem 
Bundesrathe spielt. Der Reichstag gewinnt damit trotz der 
formalen Gleichberechtigung eine einseitige Verstärkung, 
den überwiegenden Einfluss auf die Finanzverwal- 
tung. 
Aber dieses praktische Resultat ist auch durch das posi- 
tive Recht gefordert. 
Es kann darüber kein Streit bestehn und es bedarf da- 
für keiner Beweisführung, dass nicht diese oder jene Partei, 
sondern dass die verfassungsgebenden Faktoren selbst in un- 
zweideutiger Übereinstimmung gerade an diesem Punkte des 
Staatslebens eine erhöhte Machtstellung der Volksvertretung 
in Absicht nahmen. In Anknüpfung an die lange historische 
Entwicklung, welche das freie Steuerbewilligungsrecht in der 
altlandständischen Verfassung gefunden hatte, sollte das 
Budgetrecht einen Wirkungskreis darstellen, in welchem der 
Volksvertretung die letzte Entscheidung zufällt. Es sollte auf 
diesem Gebiete ein Gegengewicht geschaffen werden gegen die 
überragenden Befugnisse der vollziehenden Gewalt, deren ver- 
fassungsmässiges Recht weit genug geht, um durch ihre ein- 
seitigen Entschliessungen über Krieg und Frieden die gesammte 
Existenz des Staates selbst auf das Spiel zu setzen. 
Jede Konstruktion des Budgetrechtes, welche diesen Aus- 
gangspunkt in der Entstehung der einschlagenden Verfassungs- 
bestimmungen ausser Ansatz lässt, dient der politischen Ten- 
denz und nicht der Erklärung des positiven Rechtes. Jedes 
Ergebniss wissenschaftlicher Auslegung, welches damit in Wi- 
derspruch tritt, könnte nur durch den schwierigen, ja unmög- 
lichen Beweis gerechtfertigt werden, dass irgend welche Hin- 
dernisse der formalen Technik die bekundete sachliche Absicht 
der Gesetzgebung nicht haben erreichen lassen. 
Gerade die unbestreitbare Absicht der Verfassung ver- 
leiht selbst den Auffassungen einen Schein der Berechtigung, 
welche der Volksvertretung ein Recht freier Bewilligung und
	        
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