Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

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den,  oder  im  Falle  eine  eigene  Polizeistelle
für  den  Ort  existirt,  dieselben  an  diese  zur
Verwendung  geben.

Damit  aber  auch  die  Perceptions-Behörden
  der  Succeumbenzgelder  einige  Kontrolle
haben,  so  werdet  ihr  ferner  angewiesen,  von
dergleichen  Erkennenissen  das  treffende  General-Kreis-Kommissariat,
  welchen  die  Leitung
der  Armenpflege  obliege,  in  Kenntniß  zu  sehen,
welches  sodann  bei  Einsendung  der  Rechnungen
  die  richtige  Verwendung  dieser  Ergänzungs-Beiträge
  prüfen  lassen  wird.

München  den  24.  Dezember  18o9.

Aus  Sr.  Majesiät  des  Kdnigs  Spezial-Vollmacht.
Graf  Morawitzky.
Auf  könnglichen  allerhochsten  Befehl
der  General-Sekretaͤr
Nemmer.
(Den  Winter-Biersatz  im  Isarkreise  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Dazu  Folge  allerhöchster  Entschließung  vom
15.  dieses  Monats  die  Erhöhung  des  Winter-Biersatzes
  des  verflossenen  Sudjahres  für  das
gegenwäreige  provisorisch  um  einen  Pfenning
  bewilliget  wurde,  so  ist  hienach  bis
auf  weiters  die  Maß  Wintesbier  zu  3  kr.
3  pf.  —  in  den  Landgerichten  Miesbach,
Tölz,  Weilheim,  Werdenfels,  und  Wolfratshausen
  aber  zu  4  kr.  vom  Ganter  aus
derleitzugeben;  welches  hiemit  in  Gemäßheir
  den  bereits  unterm  18.  dieß  an  die  kömiglichen
  Landgerichts=  und  Holizeibehörden

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erlassenen  Weisung  öffentlich  bekannt  gemacht
wird.

Muͤnchen  den  28.  Dezember  1809.
Koͤnigliches  General-Kommissa—
riat  des  Isar-Kreises.
Freiherr  v.  Weichs.

Rainprechter.

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Eching  im  Landgerichte
  Laudsberg  betreffend.)

Im  Name#  Seiner  Majestät  des  Königs.
Das  unterfertigte  General-Kommissariat
bringt  hiemit  durch  das  Regierungsblatt  den,
am  §.  dieses  Monats  erfolgten  Todd  des  Pfarrers
Anton  Ziegler  zu  Eching,  und  die  hierdurch
  sich  ergebende  Erledigung  dieses  Pfarramtes
  zur  öffentlichen  Kenntniß,  mit  dem
Anhange,  daß  die  zur  Diszes  Augsburg  und
zum  Wahldekanate  Oberalting  gehörige  Pfarrei
  Eching  eine  Seelenzahl  von  201  Koͤpfen
umfaßt,  worunter  81  männliche  und  88  weibliche
  Kommunikanten  sich  befinden,  und  im
ungefähren  Ertrage  aus  dem  Widdum,  dem
Zehente,  der  Stoll  und  den  übrtgen  kirchlichen
  Gebühren  auf  mehr  als  403  Gulden
zu  berechnen  ist.  Die  Bewerber  um  diese
Pfarrpfründe  haben  sich  binnen  14  Tagen
mit  den  erforderlichen  Zeugnissen  des  Ordinariats,
  des  Landgerichts  und  der  Disteikre-Schulinspektion
  an  das  unterzeichnete  General-Kommissariat
  zu  wenden.

Augsburg  den  20.  Dezember  1809.
Königliches  General-Kommissa
riat  des  Lech-Kreises.

v.  Mertz.
v.  Lofabrique.