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den, oder im Falle eine eigene Polizeistelle
für den Ort existirt, dieselben an diese zur
Verwendung geben.
Damit aber auch die Perceptions-Behörden
der Succeumbenzgelder einige Kontrolle
haben, so werdet ihr ferner angewiesen, von
dergleichen Erkennenissen das treffende General-Kreis-Kommissariat,
welchen die Leitung
der Armenpflege obliege, in Kenntniß zu sehen,
welches sodann bei Einsendung der Rechnungen
die richtige Verwendung dieser Ergänzungs-Beiträge
prüfen lassen wird.
München den 24. Dezember 18o9.
Aus Sr. Majesiät des Kdnigs Spezial-Vollmacht.
Graf Morawitzky.
Auf könnglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretaͤr
Nemmer.
(Den Winter-Biersatz im Isarkreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Dazu Folge allerhöchster Entschließung vom
15. dieses Monats die Erhöhung des Winter-Biersatzes
des verflossenen Sudjahres für das
gegenwäreige provisorisch um einen Pfenning
bewilliget wurde, so ist hienach bis
auf weiters die Maß Wintesbier zu 3 kr.
3 pf. — in den Landgerichten Miesbach,
Tölz, Weilheim, Werdenfels, und Wolfratshausen
aber zu 4 kr. vom Ganter aus
derleitzugeben; welches hiemit in Gemäßheir
den bereits unterm 18. dieß an die kömiglichen
Landgerichts= und Holizeibehörden
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erlassenen Weisung öffentlich bekannt gemacht
wird.
Muͤnchen den 28. Dezember 1809.
Koͤnigliches General-Kommissa—
riat des Isar-Kreises.
Freiherr v. Weichs.
Rainprechter.
(Die Erledigung der Pfarrei Eching im Landgerichte
Laudsberg betreffend.)
Im Name# Seiner Majestät des Königs.
Das unterfertigte General-Kommissariat
bringt hiemit durch das Regierungsblatt den,
am §. dieses Monats erfolgten Todd des Pfarrers
Anton Ziegler zu Eching, und die hierdurch
sich ergebende Erledigung dieses Pfarramtes
zur öffentlichen Kenntniß, mit dem
Anhange, daß die zur Diszes Augsburg und
zum Wahldekanate Oberalting gehörige Pfarrei
Eching eine Seelenzahl von 201 Koͤpfen
umfaßt, worunter 81 männliche und 88 weibliche
Kommunikanten sich befinden, und im
ungefähren Ertrage aus dem Widdum, dem
Zehente, der Stoll und den übrtgen kirchlichen
Gebühren auf mehr als 403 Gulden
zu berechnen ist. Die Bewerber um diese
Pfarrpfründe haben sich binnen 14 Tagen
mit den erforderlichen Zeugnissen des Ordinariats,
des Landgerichts und der Disteikre-Schulinspektion
an das unterzeichnete General-Kommissariat
zu wenden.
Augsburg den 20. Dezember 1809.
Königliches General-Kommissa
riat des Lech-Kreises.
v. Mertz.
v. Lofabrique.