Vereinigung gehörenden Bankiers ein Konto besaßen. Einen größeren
Umfang erreichte der Clearing-Verkehr erst, seitdem ihm die großen Aktienbanken
(1854) und die Bank von England (1864), die die Ausgleichung
der nach der Abrechnung verbleibenden Saldi durch Übertragung auf die
Konten der Mitglieder bewirkte, beigetreten sind.
Dem Clearing-House gehören folgende ı9 Banken an: Barclay & Co.
Ltd., Bank of England, Capital and Countics Bank Ltd., Glyn, Mills
Currie & Co. Lloyds Bank Ltd., London and County Banking Co. Ltd.,
London Joint Stock Bank Ltd., London City and Midland Bank Ltd,
London and South Western Bank Ltd., London and \Vestminster Bank
Ltd., Martin’s Bank Ltd., Metropolitan Bank (of Engl. and Wales) Ltd.,
National Bank Ltd., National Provincial Bank of England Ltd. Parr's
Bank Ltd., Messrs. Robarts, Lubbock & Co., Union of London and
Smiths Bank Ltd. und Williams Deacons Bank Ltd.
Angestellte (clerks) dieser Banken kommen täglich einmal vormittags
und einmal nachmittags im Clearing-House zusammen und nehinen an
den für sie bestimmten Pulten Platz, die nach alphabetischer Reihenfolge
der beteiligten Firmen an drei Seiten des Zimmers und einer Reihe
in der Mitte aufgestellt sind. An der vierten Seite befinden sich die
erhöhten Pulte der Inspektoren (superintendents), die die Aufsicht und
Leitung haben.
Die Arbeit der Clerks beginnt mit der Verteilung der Scheckbündel an
die zur Zahlung verpflichteten Häuser. Die erste Einlieferung (first charge)
besteht noch aus Schecks, die bereits am vorhergegangenen Tage nach
Schluß des Clearing-House bei den einzelnen Banken eingegangen sind.
Bald aber treffen auch schon die Schecks vom gleichen Tage ein. Zur
Abrechnung gelangen weiter Forderungen, die in Form von Wechseln,
Kupons, Bankübertragungszetteln oder Kreditnoten für eingelöste Banknoten
der Provinzialbanken sich darstellen. Geschlossen wird die Vormittagsabrechnung
(Aorning clearing) erst um zwölf Uhr. Einlieferungen
dürfen aber nur bis elf Uhr stattfinden.
Bevor die Schecks in das Clearinghaus kommen, werden sie zu Hause
in das „out clearing book“ eingetragen. Im Clearinghaus notieren
die Vertreter der Zahlstelle die Summe der Schecks in das „in clearing
book“. Eine Quittung über die empfangenen Schecks wird nicht erteilt.
Um zwölf Uhr, wenn die Clerks wieder in ihrer Bank eintreffen, händigen
sie die empfangenen Papiere ihren Kollegen aus, die sie bezüglich
ihrer Echtheit und Deckung zu prüfen haben. Papiere, die aus irgend
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