Volltext : Banken und Bankpolitik

Vereinigung  gehörenden  Bankiers  ein  Konto  besaßen.  Einen  größeren
Umfang  erreichte  der  Clearing-Verkehr  erst,  seitdem  ihm  die  großen  Aktienbanken
  (1854)  und  die  Bank  von  England  (1864),  die  die  Ausgleichung
der  nach  der  Abrechnung  verbleibenden  Saldi  durch  Übertragung  auf  die
Konten  der  Mitglieder  bewirkte,  beigetreten  sind.

Dem  Clearing-House  gehören  folgende  ı9  Banken  an:  Barclay  &  Co.
Ltd.,  Bank  of  England,  Capital  and  Countics  Bank  Ltd.,  Glyn,  Mills
Currie  &  Co.  Lloyds  Bank  Ltd.,  London  and  County  Banking  Co.  Ltd.,
London  Joint  Stock  Bank  Ltd.,  London  City  and  Midland  Bank  Ltd,
London  and  South  Western  Bank  Ltd.,  London  and  \Vestminster  Bank
Ltd.,  Martin’s  Bank  Ltd.,  Metropolitan  Bank  (of  Engl.  and  Wales)  Ltd.,
National  Bank  Ltd.,  National  Provincial  Bank  of  England  Ltd.  Parr's
Bank  Ltd.,  Messrs.  Robarts,  Lubbock  &  Co.,  Union  of  London  and
Smiths  Bank  Ltd.  und  Williams  Deacons  Bank  Ltd.

Angestellte  (clerks)  dieser  Banken  kommen  täglich  einmal  vormittags
und  einmal  nachmittags  im  Clearing-House  zusammen  und  nehinen  an
den  für  sie  bestimmten  Pulten  Platz,  die  nach  alphabetischer  Reihenfolge
der  beteiligten  Firmen  an  drei  Seiten  des  Zimmers  und  einer  Reihe
in  der  Mitte  aufgestellt  sind.  An  der  vierten  Seite  befinden  sich  die
erhöhten  Pulte  der  Inspektoren  (superintendents),  die  die  Aufsicht  und
Leitung  haben.

Die  Arbeit  der  Clerks  beginnt  mit  der  Verteilung  der  Scheckbündel  an
die  zur  Zahlung  verpflichteten  Häuser.  Die  erste  Einlieferung  (first  charge)
besteht  noch  aus  Schecks,  die  bereits  am  vorhergegangenen  Tage  nach
Schluß  des  Clearing-House  bei  den  einzelnen  Banken  eingegangen  sind.
Bald  aber  treffen  auch  schon  die  Schecks  vom  gleichen  Tage  ein.  Zur
Abrechnung  gelangen  weiter  Forderungen,  die  in  Form  von  Wechseln,
Kupons,  Bankübertragungszetteln  oder  Kreditnoten  für  eingelöste  Banknoten
  der  Provinzialbanken  sich  darstellen.  Geschlossen  wird  die  Vormittagsabrechnung
  (Aorning  clearing)  erst  um  zwölf  Uhr.  Einlieferungen
dürfen  aber  nur  bis  elf  Uhr  stattfinden.

Bevor  die  Schecks  in  das  Clearinghaus  kommen,  werden  sie  zu  Hause
in  das  „out  clearing  book“  eingetragen.  Im  Clearinghaus  notieren
die  Vertreter  der  Zahlstelle  die  Summe  der  Schecks  in  das  „in  clearing
book“.  Eine  Quittung  über  die  empfangenen  Schecks  wird  nicht  erteilt.

Um  zwölf  Uhr,  wenn  die  Clerks  wieder  in  ihrer  Bank  eintreffen,  händigen
  sie  die  empfangenen  Papiere  ihren  Kollegen  aus,  die  sie  bezüglich
ihrer  Echtheit  und  Deckung  zu  prüfen  haben.  Papiere,  die  aus  irgend

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