Verstärkung der deutschen Wehrkraft zum Schutze der Küsten und
Flußmündungen in der Nordsee bedeute. In deutschen Händen
werde Helgoland, das feindlichen Flotten in den Kriegen stets einen
gewissen Schutz geboten habe, die Verteidigung der Nordseeküsten
wie unseres deutschen Meeres erleichtern, eine feindliche Blockade
aber mindestens sehr erschweren. Schon Ende 1883 hatte die
Kaiserliche Admiralität — General v. Caprivi war im Frühjahr
desselben Jahres an ihre Spitze getreten — darauf hingewiesen,
daß der Nordostseekanal erst durch ein deutsches Helgoland seinen
vollen Wert für den Kriegsfall erlangen könne.
Aber was halfen die besten Gründe! Gleich nach der Ver-
öffentlichung des Abkommens ergriff alle kolonialpolitischen Kreise,
mit Ausnahme einiger praktischer Köpfe in der Deutsch-Ostafrika-
nischen Gesellschaft, helle Entrüstung über den schmählichen Handel,
bei dem angeblich der „Schlüssel“ für ganz Afrika (Sansibar) hin-
gegeben worden war, für den „Hosenknopf“ Helgoland. Aller-
dings war bisher auf der Insel Sansibar der ganze Außenverkehr
des Festlandes bis zum Seengebiet konzentriert, aber doch nur
deshalb, weil hier die Herrschaft von Insel und Küste ihren Sitz
hatte. Unter verschiedenen Besitzern konnte derjenige der Küste
und der Verkehrswege nach dem Innern gewiß nicht im Nachteil
sein gegen denjenigen der Insel. Das eben war der andere wesent-
liche Vorteil, den uns das Abkommen verschaffte, daß nämlich
England das Besitzrecht des Sultans von Sansibar an dem vor
dem deutschen Gebiet sich binziehenden Küstenstreifen preisgab.
Die Entrüstung steigerte sich natürlich noch, als sich zeigte,
daß auch Fürst Bismarck, wenngleich ohne besonderen Eifer und
mit diplomatischer Vorsicht, auf der Seite der Gegner des deutsch-
englischen Abkommens stand. Die Hamburger Nachrichten billigten
zwar die gute Absicht, die Beziehungen zu England zu pflegen,
versicherten aber auch, daß Fürst Bismarck den Vertrag so wie
geschehen nicht abgeschlossen hätte. Im Februar 1891 folgte dann
die spitze Bemerkung, daß den Zeitungspolitikern, die den Ver-
zicht auf Sansibar mit einem früheren Abkommen über die Rechte
des Sultans rechtfertigen wollten, ein Haupterfordernis erfolg-
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