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Reichswirtschaftsamt.
III. Reichswirtschaftsamt.
Berlin.
(NW6, Luisenstraße Nr. 32/34 und NW 7, Bunsenstraße Nr. 2.)
Das Reichswirtschaftsamt besteht aus einer wirtschaftspolitischen und einer sozialpolitischen
Hauptabteilung.
Die wirtschaftspolitische Hauptabteilung zerfällt in vier Abteilungen:
Abteilung IA. Zum Geschäftsbereiche dieser Abteilung gehören die Handelspolitik
und die sonstigen Handelssachen, die Ein= und Ausfuhr, die Handelsverträge, die wirt-
schaftlichen Fragen der Landwirtschaft, die land= und forstwirtschaftliche Biologie, die wirt-
schaftlichen Fragen der Industrie, die wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen ausschließlich der
Zusammenlegungs= und der Vergeltungsmaßnahmen, die wirtschaftliche Seite des Zoll-
und Steuerwesens.
Ferner werden hier bearbeitet die Angelegenheiten der Verteilungsstelle für die Kali-
industrie, der Berufungskommission für die Kalüindustrie, der Kaiserlichen Biologischen Anstalt
für Land= und Forstwirtschaft sowie die Angelegenheiten der wirtschaftlichen Kriegsstellen
und gesellschaften.
Die Abteilung 1B bearbeitet die Seeschiffahrt einschließlich der Postdampferverbindun-
gen und der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals sowie die Kriegsschäden der Seeschiff-
fahrt, die Binnenschiffahrt einschließlich der Angelegenheiten des Bayerischen Lloyds und der
Donauschiffahrt, das übrige Verkehrswesen (Eisenbahn, Post, Telegraphie, Fernsprechwesen),
Wasserkräfte, Elektrizitätsanlagen, die Transportversicherung, die See= und Binnenfischerei,
das Maß= und Gewichtswesen, außerdem die wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen.
Ferner werden hier bearbeitet die Angelegenheiten der Technischen Kommission für See-
schiffahrt, der Reichsinspektoren für die Seeschiffer= und die Seemaschinistenprüfungen, des
Schiffsvermessungsamts, der Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen, des Kanal-
amts, des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte, der Kaiserlichen Normal-
Eichungskommission, des Reichskommissars für die Liquidation ausländischer Unternehmungen,
des Treuhänders für das feindliche Vermögen.
In der Abteilung IC werden bearbeitet die Außenhandelsförderung durch wirtschaftlichen
Nachrichten= und Propagandadienst, die Veröffentlichungen des Reichswirtschaftsamts auf
wirtschaftlichem Gebiete (Handels-Archiov, Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft,
Berichte über Handel und Industrie, Berichte über Landwirtschaft, Handbuch für den deutschen
Außenhandel, Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Zollwesens u. dgl.), die vertraulichen
Mitteilungen und das übrige Auskunftswesen, die Erforschung der Produktionsverhältnisse des
In= und Auslandes, die allgemeine Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland und die
Angelegenheiten des Kaiserlichen Statistischen Amts, ferner allgemeine volkswirtschaftliche und
finanzielle Fragen, landwirtschaftliche und Handels-Sachverständige und deren Berichte, deutsche
Handelskammern im Ausland, Ausstellungswesen sowie der Pressedienst.
Abteilung ID. Zum Geschäftsbereiche dieser Abteilung gehören das Bank= und Börsen-
wesen, das Scheck= und Münzwesen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung u. dgl., Handels= und Wechselrecht, Gesetz, betreffend die Steuerflucht, Fragen der
Übergangswirtschaft, der Demobilisierung, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt,
die zum Geschäftsbereiche der Abteilung IIA gehören, der Zusammenlegungen, Syndi-
zierungen und Monopolisierungen, das Höchstpreisgesetz, die Bekanntmachung, betreffend
Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917.