185
Statistisches Amt.
II. Statistisches Amt.
Berlin.
(W 10, Lützowufer Nr. 6 bis 8 und 12; Abteilung für Arbeiterstatistik und Büro für Aktien-
gesellschaftenstatistik: W 62, Kurfürstenstraße Nr. 75 und Landgrafenstraße Nr. 1; Büros für
Kriminalstatistib, Konkursstatistik und Bevölkerungsstatistik: W 35, Lützowstraße Nr. 84; Büros
für Binnenschiffahrtsstatistik, Erbschaftssteuer= und Wertpapierestatistik, Produktionsstatistik,
Seeschiffahrts= und Seefischereistatistik und Statistik der indirekten #lbgaben: W 10, Friedrich-
Wilhelmstraße Nr. 8/9.)
Das Statistische Amt hat die Aufgabe:
1. das auf Grund von Gesetzen oder auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik
zu liefernde Material zu sammeln, zu prüfen sowie technisch und wissenschaftlich zu be-
arbeiten;
2. auf Anordnung des Reichskanzlers statistische Nachweisungen aufzustellen und über sta-
tistische Fragen gutachtlich zu berichten.
In dem Kaiserlichen Statistischen Amte bestehen 3 Abteilungen.
Die regelmäßige Tätigkeit der Abteilung I erstreckt sich insbesondere auf folgende Gegenstände
der Statistik: Volkszählungen, Geburten, Sterbefälle, Selbstmorde, Eheschließungen, Aus-
wanderung, Sterbetafeln; Reichstagswahlen; Hochschulen, Volksschulen; Geld= und Kredit-
wesen, Versicherungswesen, Aktiengesellschaften, Sparkassen; Statistik der rechtskräftig erledig-
ten Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze; Konkurse; Berufs= und
Betriebszählungen; Dampfkesselerplosionen; Anbau, Saatenstand und Ernten; Viehhaltung,
Schlachtvieh= und Fleischbeschau, Marktverkehr mit Vieh; Fruchtmarktnotierungen und Groß-
handelspreise; Produktion der bergbaulichen Betriebe und Produktion sonstiger Industriezweige
In der Abteilung II (für Handels-, Verkehrs= und Steuerstatistik) werden folgende Statistike
bearbeitet: Auswärtiger Handel, Zollerträge, Reichssteuern; Seefischerei, Bodenseefischere
Bestand der deutschen Seeschiffe, Schiffsunfälle deutscher Seeschiffe, Schiffsunfälle an de
deutschen Küste, Seeverkehr in den deutschen Hafenplätzen, Seereisen deutscher Schiffe, Verkehr
im Kaiser Wilhelm-Kanal, Anmusterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schiffsjungen
für die deutsche Handelsmarine; Warenverkehr auf den subventionierten DOampferlinien; Bestand
der deutschen Binnenschiffe, Schiffs-, Floß= und Güterverkehr auf den deutschen Binnenwasser-
straßen, Pegelbeobachtungen an deutschen Binnenwasserstraßen; Güterbewegung auf deut-
schen Eisenbahnen. Die Grundlagen für die Handelsstatistik sind das Gesetz, betreffend die
Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906 sowie die Ausführungs-
bestimmungen und Dienstvorschriften dazu. Zur Ermittlung der Handelswerte und zur Be-
gutachtung der auf Grund der Wertanmeldung ermittelten Durchschnittswerte tritt jährlich
beim Statistischen Amte ein Beirat für Handelsstatistik zusammen, der aus hervorragenden
Sachverständigen der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels besteht.
Die Abteilung III (für Arbeiterstatistik) ist im Fahre 1902 eingerichtet worden. Ihre Aufgabe
ist die Sammlung, Zusammenstellung und periodische Veröffentlichung arbeiterstatistischer
Daten und sonstiger für die Arbeiterverhältnisse bedeutsamer Mitteilungen, die Vornahme be-
sonderer Untersuchungen mit Hilfe schriftlicher und mündlicher Erhebungen sowie die Erstattung
von Gutachten.
Bei Erfüllung der ihm auf dem Gebiete der Arbeiterstatistik zugewiesenen Aufgaben wird das
Amt durch den bei der Abteilung für Arbeiterstatistik gebildeten Beirat für Arbeiterstatistik unter-
stützt. Der Beirat besteht aus dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amtes als Vor-
sitzenden und vierzehn, zur Hälfte vom Bundesrate, zur Hälfte vom Reichstag gewählten Mit-
gliedern. Nach 92 der Bestimmungen, betreffend den Beirat für Arbeiterstatistik, vom 30. April
1902 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 100) liegt ihm insbesondere ob: