Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

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Kriegsernährungsamt. 
  
  
XI. Kriegsernährungsamt. 
Berlin. 
(Ws, Mohrenstraße Nr. 11/12.) 
Das Kriegsernährungsamt ist auf Grund des & 4 der Verordnung des Bundesrats über 
Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 401), abgeändert durch Verordnung des Bundesrats vom 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 823), errichtet worden. (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Mai 1916 — Reichs- 
Gesetzbl. S. 402 — und Allerhöchster Erlaß vom 30. August 1917— Reichs-Gesetzbl. S. 824 —). 
Es ist am 29. Mai 1916 in Wirksamkeit getreten. 
Das Kriegsernährungsamt ist ermächtigt, die im Deutschen Reiche vorhandenen Lebens- 
mittel sowie Rohstoffe und andere Gegenstände, die zur Lebensmittelversorgung erforderlich 
sind, für die Ernährung des Volkes in Anspruch zu nehmen. Es kann in gleicher Weise über 
Futtermittel, sowie Rohstoffe und andere Gegenstände, die zur Viehversorgung erforderlich 
sind, zur Ernährung von Nutztieren verfügen. Zur Durchführung seiner Anordnungen kann 
es den Verkehr mit den vorbezeichneten Gegenständen und ihren Verbrauch regeln, auch Be- 
stimmungen über die Preise treffen und Strafvorschriften erlassen. 
Der Vorstand des Kriegsernährungsamts besteht aus dem Staatssekretär, den beiden 
Unterstaatssekretären und neun weiteren Mitgliedern. (Bekanntmachung vom 27. September 
1917 — Reichs-Gesetzbl. S. 889 —). 
Das Kriegsernährungsamt hat folgende Abteilungen: 
Abteilung A: Personal= und Geschäftsangelegenheiten, allgemeine Angelegenheiten der 
Kriegsorganisation, Beziehungen zur Reichsfinanzverwaltung, wissenschaftliche (geschicht- 
liche) Bearbeitung der Kriegsernährungsfragen, Verkehr mit dem Reichstag und den anderen 
Parlamenten. Allgemeine Angelegenheiten des Handels und Verbrauchs (kommunale An- 
gelegenheiten, Kleinhandel, Stimmungsberichte), Fleisch, Wild, Geflügel, Speisefette, Milch, 
Käse, Olfrüchte, Fische und Muscheln, Sondermaßnahmen für Kur= und Badeorte, Kranken- 
anstalten usw. 
Abteilung Bi: Futtermittel, Stroh, Häcksel, Heu, Nährmittel, Eier, Kolonialwaren, 
Ernte= und Vorratserhebungen, Düngemittel, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, 
Nutzbarmachung der Forsten, Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hopfen, Malz, Hafer und 
Hülsenfrüchte. 
Abteilung C: Sondermaßnahmen für Binnenschiffer, Seeschiffer und Bedienstete im 
Verkehr, Verkehrsangelegenheiten, Verkehr mit Verbündeten, Neutralen und den besetzten 
Gebieten, Verkehr mit Heer und Marine, Kriegsministerium, Kriegsamt und den übrigen 
militärischen Dienststellen, Ansammlung von Rücklagen an Nahrungsmitteln, Sonderver- 
sorgung der Schwer= und Schwerstarbeiter. 
Abteilung D: Gemüse und Obst, Rübenbau, Roh= und Verbrauchszucker, Kartoffeln, 
Wein, Spiritus, Branntwein, Rechts= und staasrechtliche Angelegenheiten, Vorbereitung 
der Verordnungen. 
Abteilung E: Preisprüfung, Treuhandangelegenheiten bei Kriegsstellen und -gesell- 
schaften, Handelsmißbräuche (Wucher, Kettenhandel, Strafverfolgungen), Statistik und 
Volkswirtschaft. 
Abteilung F: Verkehr mit der Presse, Lesen der Tagespresse, Tagesbericht; Auf- 
klärungsdienst.
	        
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