Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Otto Schwarz, Die öffentlichen Kredite. 151 
4. bei der Post- und Telegraphenverwaltung: 
a) die Ausgaben zur Erwerbung von Telegraphenkabeln, sowie zur Herstellung unterseeischer und 
unterirdischer Telegraphenlinien, letztere nur insoweit, als andere Telegraphenverwaltungen 
dabei interessiert sind, oder militärische Interessen mit in Frage kommen oder Stadtfernsprech- 
rähte unter die Erde verlegt werden müssen; 
bh) die Ausgaben für solche Fernsprechanlagen, die vorzugsweise der Zukunft zugute kommen, einen 
dauernden Wert besitzen und auch eine ausreichende Verzinsung gewähren, soweit die Ausgaben 
nach Art und Umfang über den Rahmen der blossen regelmässig wiederkehrenden Ausgestaltung 
des Fernsprechwesens hinausgehen; 
c) die Ausgaben für die zur Vermietung an winderbesoldete Beamte oder an Arbeiter bestimmte 
und sich angemessen verzinsende Gebäude, sofern ihre Einrichtung hauptsächlich aus Rück- 
sichten der sozialen Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des 
Innern ausgebrachten allgemeinen Fonds nicht angängig ist; 
5. bei der Eisenbahnverwaltun 
a) die Ausgaben für solche Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, welche der Eisenbahn 
einen für sie noch nicht erschlossenen Verkehr zuführen sollen, mit Ausnahme derjenigen, welche, 
obwohl ihrer Natur nach zum Erwerb einer zu der vom Reiche für seine Anleihen aufzuwendenden 
Zinshöhe im angemessenen Verhältnisse stehenden Verzinsung bestimmt, dennoch dauernd oder 
doch auf absehbare Zeit eine solche nicht erwarten lassen. Anlagen, Einrichtungen und Be- 
sohaffungen, welche die Bewältigung eines bereits bestehenden Verkehrs ermöglichen oder zur 
Erhöhung der Betriebssicherheit dienen sollen, oder welche aus der Entwicklung eines bereits 
bestehenden Verkehrs notwendig werden, also entweder durch die schon eingetretenen Zunahme 
des Verkehrs veranlasst werden oder einen bereits vorhandenen Verkehr zu erweitern bestimmt 
sind, sind auf den ordentlichen Etat zu übernehm 
die Ausgaben für ungewöhnlich kostspielige Anlagen, Binrichtungen und Beschaffungen, deren 
Übernahme auf den ordentlichen Etat das finanzielle Ergebnis (Überschuss der Einnahmen 
über die ordentlichen — fortdauernden und einmaligen — Ausgaben) der Verwaltung — der 
Regel nach für mehrere Jahre — aussergewöhnlich beeinträchtigen würde, und zwar bei solchen 
Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, die einer verhältnismässig schnellen Abnutzung 
unterworfen sind, unter Verzinsung und entsprechend abgekürzter Tilgung des aufgewendeten 
Anleihekapitals zu Lasten des ordentlichen Eisenbahnetats; 
c) die Ausgaben für sich angemessen verzinsende, zur Vermietung an minderbesoldete Beamte oder 
an Arbeiter bestimmte Gebäude, sofern ihre Errichtung hauptsächlich aus Rücksichten der sozialen 
Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des Innern ausgebrachten 
allgemeinen Fonds nicht angüngig ist. 
Wären diese Grundsätze früher festgehalten worden, so würden allein in der Zeit von 
1887—94 etwa 8—900 Mill. M. weniger Schulden gemacht worden sein. 
Tatsächlich stieg die Reichsschuld von 1901 ab wie folgt: 
  
z 
= 
„ 1983 2733,5 » 1909 3893,5 
„ 1904 3023,56 " 1910 4556,6 
„1905 3023,5 „ 1911 4523,7 
„ 1906 3383,5 M 1912 4582,2 
„ 1907 3643,5 1.Oktober 1913 4897,210%) 
31. März 1902 2733,5 31. März 1908 3643,5 | 
Mill. Mark. 
  
Auch in dieser späteren Periode haben den Löwenanteil der Anleiheerträge Heer und 
Marine davongetragen. 
Das der überstehende werbende Aktivvermögen des Reichs ist gegenwärtig 
hinsichtlich der Post- und Telegraphenverwaltung auf etwas über I Milliarde, hinsichtlich der Reichs- 
eisenbahnverwaltung auf 900 Mill. bis 1 Milliarde M., hinsichtl. der Reichsdruckerei auf 15 Mill., 
zusammen also auf 2 Milliarden M. zu veranschlagen. Der kapitalisierte Reichsbankanteil würde 
auf etwa 3—-400 Mill. M. zu bewerten sein, so dass der gegenwärtige Gesamtbestand der Reichs- 
schuld von rund 5 Milliarden M. fast zur Hälfte durch werbende Aktivwerte gedeckt ist. 
Unter den nicht werbenden Aktivwerten sind namentlich der Flottenbestand, die Kriegshäfen, 
Werften, die Kasernen, Festungen, militärischen Werkstätten, Depots usw. zu nennen. 
Wa) Die Summe setzte sich zusammen aus 1072 Mill. M. 4%, 1970 Mill. M. 314 °,, 1634 Mill. M. 3% 
Schuldverschreibungen und 220 Mill. M. 3% Schatzanweisungen.
	        
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