Otto Schwarz, Die öffentlichen Kredite. 151
4. bei der Post- und Telegraphenverwaltung:
a) die Ausgaben zur Erwerbung von Telegraphenkabeln, sowie zur Herstellung unterseeischer und
unterirdischer Telegraphenlinien, letztere nur insoweit, als andere Telegraphenverwaltungen
dabei interessiert sind, oder militärische Interessen mit in Frage kommen oder Stadtfernsprech-
rähte unter die Erde verlegt werden müssen;
bh) die Ausgaben für solche Fernsprechanlagen, die vorzugsweise der Zukunft zugute kommen, einen
dauernden Wert besitzen und auch eine ausreichende Verzinsung gewähren, soweit die Ausgaben
nach Art und Umfang über den Rahmen der blossen regelmässig wiederkehrenden Ausgestaltung
des Fernsprechwesens hinausgehen;
c) die Ausgaben für die zur Vermietung an winderbesoldete Beamte oder an Arbeiter bestimmte
und sich angemessen verzinsende Gebäude, sofern ihre Einrichtung hauptsächlich aus Rück-
sichten der sozialen Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des
Innern ausgebrachten allgemeinen Fonds nicht angängig ist;
5. bei der Eisenbahnverwaltun
a) die Ausgaben für solche Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, welche der Eisenbahn
einen für sie noch nicht erschlossenen Verkehr zuführen sollen, mit Ausnahme derjenigen, welche,
obwohl ihrer Natur nach zum Erwerb einer zu der vom Reiche für seine Anleihen aufzuwendenden
Zinshöhe im angemessenen Verhältnisse stehenden Verzinsung bestimmt, dennoch dauernd oder
doch auf absehbare Zeit eine solche nicht erwarten lassen. Anlagen, Einrichtungen und Be-
sohaffungen, welche die Bewältigung eines bereits bestehenden Verkehrs ermöglichen oder zur
Erhöhung der Betriebssicherheit dienen sollen, oder welche aus der Entwicklung eines bereits
bestehenden Verkehrs notwendig werden, also entweder durch die schon eingetretenen Zunahme
des Verkehrs veranlasst werden oder einen bereits vorhandenen Verkehr zu erweitern bestimmt
sind, sind auf den ordentlichen Etat zu übernehm
die Ausgaben für ungewöhnlich kostspielige Anlagen, Binrichtungen und Beschaffungen, deren
Übernahme auf den ordentlichen Etat das finanzielle Ergebnis (Überschuss der Einnahmen
über die ordentlichen — fortdauernden und einmaligen — Ausgaben) der Verwaltung — der
Regel nach für mehrere Jahre — aussergewöhnlich beeinträchtigen würde, und zwar bei solchen
Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, die einer verhältnismässig schnellen Abnutzung
unterworfen sind, unter Verzinsung und entsprechend abgekürzter Tilgung des aufgewendeten
Anleihekapitals zu Lasten des ordentlichen Eisenbahnetats;
c) die Ausgaben für sich angemessen verzinsende, zur Vermietung an minderbesoldete Beamte oder
an Arbeiter bestimmte Gebäude, sofern ihre Errichtung hauptsächlich aus Rücksichten der sozialen
Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des Innern ausgebrachten
allgemeinen Fonds nicht angüngig ist.
Wären diese Grundsätze früher festgehalten worden, so würden allein in der Zeit von
1887—94 etwa 8—900 Mill. M. weniger Schulden gemacht worden sein.
Tatsächlich stieg die Reichsschuld von 1901 ab wie folgt:
z
=
„ 1983 2733,5 » 1909 3893,5
„ 1904 3023,56 " 1910 4556,6
„1905 3023,5 „ 1911 4523,7
„ 1906 3383,5 M 1912 4582,2
„ 1907 3643,5 1.Oktober 1913 4897,210%)
31. März 1902 2733,5 31. März 1908 3643,5 |
Mill. Mark.
Auch in dieser späteren Periode haben den Löwenanteil der Anleiheerträge Heer und
Marine davongetragen.
Das der überstehende werbende Aktivvermögen des Reichs ist gegenwärtig
hinsichtlich der Post- und Telegraphenverwaltung auf etwas über I Milliarde, hinsichtlich der Reichs-
eisenbahnverwaltung auf 900 Mill. bis 1 Milliarde M., hinsichtl. der Reichsdruckerei auf 15 Mill.,
zusammen also auf 2 Milliarden M. zu veranschlagen. Der kapitalisierte Reichsbankanteil würde
auf etwa 3—-400 Mill. M. zu bewerten sein, so dass der gegenwärtige Gesamtbestand der Reichs-
schuld von rund 5 Milliarden M. fast zur Hälfte durch werbende Aktivwerte gedeckt ist.
Unter den nicht werbenden Aktivwerten sind namentlich der Flottenbestand, die Kriegshäfen,
Werften, die Kasernen, Festungen, militärischen Werkstätten, Depots usw. zu nennen.
Wa) Die Summe setzte sich zusammen aus 1072 Mill. M. 4%, 1970 Mill. M. 314 °,, 1634 Mill. M. 3%
Schuldverschreibungen und 220 Mill. M. 3% Schatzanweisungen.