Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

168 Otto Schwarz, Der Kurs der deutschen Reichs- und Staatsanleihen. 
  
durch Gewinnrücklagen zu stärken, um denselben auch in schweren und Verlustzeiten einen festen 
Rückhalt zu verleihen. Daraus allein lässt sich die Notwendigkeit absolutester Liquidität 
für diesen Reservefonds, die natürlich auf Kosten seiner Ertragsfähigkeit gehen müsste, offenbar noch 
nicht ableiten. Denn Verluste brauchen in einem Geschäfte nur ausnahmsweise in bar beglichen 
zu werden, in der Regel geschieht dies durch Abschreibungen, d. h. Verminderung des Wertansatzes 
der Aktiven. Wünschenswert wird die Anlage eines grösseren Teiles der Reservefonds 
unserer Aktiengesellschaften insbesondere auch der Grossbanken immer bleiben, und namentlich 
die -Aktionäre und Aufsichtsräte sollten in dieser Richtung ihren Einfluss geltend machen, aber 
schematischer Zwang ist zu widerraten. 
6. Tilgungund Tilgungsformen. 
Nicht minder wichtig, als die vorgedachten Massnahmen, ist die Herbeiführung einer Nach- 
frage im richtigen Augenblick, d. h. dann, wenn, wie das gerade bei uns öfters 
vorzukommen pflegt, schon verhältnismässig kleine Beträge oder auf vorübergehenden Zufällig- 
keiten beruhende Verkäufe wegen Mangels an Käufern den Kurs erheblich gefährden können. 
Mit zu diesem Zwecke ist bekanntlich das Grundkapital der Seehandlung vor einigen Jahren 
von 33 auf 100 Mill. Mk. erhöht worden, und es haben mehrfach Interventionskäufenicht 
ohne Erfolg stattgefunden. Der Jahresumsatz in Reichs- und Staatsanleihen beläuft sich auf 
etwa ] Milliarde Mk. In 1908 hat die Seehandlung 176, 1909 197, 1910 78, 1911 54 und 
1912 71 Millionen Mark zurückgekauft. 
Neuerdings hat man vielfach die langjährige Übung der Preussischen und Reichsregierung, 
die Tilgungssummen zur Verrechnung auf bewilligte Kredite, statt zum Ankauf von Staats- 
papieren und damit zur Steigerung der ständigen Nachfrage nach solchen zu verwenden, nicht 
ganz ohne Grund angefochten. Doch wird die Wirkung derartiger Massnahmen etwas über- 
schätzt. (Näheres in der Sonderbroschüre S. 23 ff.) 
7.Schuldvermehrung. 
Eine starke Vermehrungder Staatsschuld, also ein starkes Angebot 
von Staatspapieren für längere Zeit muss kursdrückend wirken. Bei über 20 Milliarden Mk. 
Reichs- und Staatsschulden in Deutschland werden natürlich einige 100 Millionen Mark 
Neuemissionen eine solche Wirkung noch nicht haben. Aber wenn, wie es bei uns in dem 
letzten Dezennium der Fall war, Reich und Staaten alljährlich mit vielen Hunderten Millionen, 
stellenweise sogar mit die Milliarde überschreitenden Neuemissionen an den Markt kommen, 
so muss die Klassierung erschwert, der Kurs gedrückt werden. Selbst für ein so reiches Land 
wie England hat die plötzliche Neuemission innerhalb weniger Jahre von 314, Milliarden Mark 
aus Anlass des Burenkrieges dem Markte erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Auch in Frank- 
reich sind die Neuemissionen anlässlich des Ankaufs der Westbahn nicht spurlos an dem Kurs- 
stande der Rente vorübergegangen. 
Ausser in Deutschland hat auch in Österreich-Ungarn die grosse Schuldenver- 
mehrung des letzten Jahrzehntes zweifelsohne die Rentenkurse besonders ungünstig beeinflusst. 
Dass man bei uns neuerdings, namentlich im Reiche ernstlich bestrebt ist, ein langsameres 
Tempo in der Schuldenvermehrung eintreten zu lassen, verdient daher vollste Anerkennung. 
In Preussen ist es namentlich der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes, der fortwährende Neu- 
emissionen nötig machte. 
8. Konkurrenz einheimischer, festverzinslicher Werte. 
Eine starke Beeinflussung des Anlagemarktes der Staatspapiere kann auch durch Vorgänge 
auf dem Markte anderer sicherer, niedrigverzinslicher inländischer Werte, wie auf dem Pfandbrief-, 
dem städtischen Anleihemarkt usw. stattfinden. Ein starkes Angebot auf diesen Märkten, wie 
auch eine starke Nachfrage, wenn letztere auf Kosten der Nachfrage nach Staatspapieren erfolgt, 
kann den Kurs der letzteren nachteilig beeinflussen. 
InDeutschlandistesnamentlich die mit dem guten Grundbuch- und Hypothekenrechte 
zussmmenhängende Mobilisierung des Grundbesitzes, welche durch starke Hypotheken-
	        
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