10 Georg v. Below, Deutschkonservative und Reichspartei.
ınit wenigen Ausnahmen zugestimmt.!®) Bei dem Reichsfinanzgesetz von 1913 zeigte sich eine
ähnliche Differenz zwischen Konservativen und Reichspartei.
Im übrigen haben die neuesten Verhandlungen über die Finanzfrage eine Rechtfertigung
der konservativen Auffassung gebracht. Im Jahre 1909 hatte die Linke die indirekten Steuern
für geschlossen erklärt, dagegen den weiteren Ausbau der direkten für das Reich verlangt, im
Namen speziell von Handel und Industrie, während die Konservativen die Verwertung der
direkten Steuern durch das Reich (abgesehen von der Erbschaftssteuer, mit der angegebenen
Differenz) verurteilten. Im Jahre 1913, in dem dann mit dem Ausbau der direkten Steuern
im Reich Ernst gemacht wurde, erhoben sich dagegen laute Klagen gerade aus den Kreisen der
Bank- und Handelswelt. Der Abgeordnete Bassermann erklärte (nachdem der Reichstag seine
Beschlüsse gefasst), dass es nun kaum möglich sein dürfte, die „Besitzsteuerung“‘ noch mehr zu
steigern; für etwaige weitere finanzielle Anforderungen bliebe nur die „Einführung von
Staatsmonopolen‘“ übrig. In den Einzelstaaten, vor allem in Preussen, baben die Konservativen
um die Ausbildung und Verschärfung der direkten Steuern grosse Verdienste,
Den Kampf gegen das Manchestertum haben die Konservativen ferner durchgeführt durch
ihre Mitwirkung (teilweise gaben sie hierbei die entscheidende Anregung) auf den Gebieten der
Wuchergesetzgebung,!) der Nahrungsmittelpolizei, des Gewerbewesens (Schutz des Handwerks),
der sozialen Gesetzgebung.
Die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reichs ist in der Hauptsache das Werk Bismarcks;
sic hat aber Anknüpfungspunkte in älteren Erscheinungen: in der Fabrikgesetzgebung des alten
preussischen Staats,1) in Bestrebungen, die religiösen Motiven entspringen, endlich in einer Bewe-
gung der deutschen Wissenschaft. In den konservativen Kreisen reichen jene Bestrebungen weit
zurück;!®) kurz vor der Inaugurierung der Bismarckschen Sozialpolitik waren sie in verstärktem
Masse durch Stöcker aufgenommen.?°) Bismarck fand für seine Sozialpolitik an den Konservativen
ebenso seine besten Bundesgenossen wie für seine Wirtschaftspolitik. Von den liberalen Parteien
gehörten wohl einzelne Mitglieder dem wissenschaftlichen Kreis an, der der Sozialpolitik das Wort
redete; die Parteien als solche aber standen ihr ablehnend gegenüber. Doch gewann Bismarck die
Nationalliberalen, die 1880 ıhre ganz manchesterliche Linke durch die „‚Sezession‘ verloren. Diese
und die Fortschrittspartei bekämpften die Sozialreform fast zwei Jahrzehnte lang. Die Konser-
vativen haben sich wie am Anfang so auch weiterhin zu ihr bekannt. Freilich sind bei der Fort-
führung der sozialpolitischen Gesetzgebung auch Schwierigkeiten hervorgetreten: die Konser-
vativen haben anerkannt, dass die Sozialpolitik zugunsten der industriellen Arbeiter eine Grenze
an der Leistungsfähigkeit der Industrie und an der Notwendigkeit der Erhaltung eines gewerb-
lichen Mittelstandes finden müsse. Im einzelnen lassen sich in der Stellung der konservativen Kreise
zur Sozialreform verschiedene Schattierungen wahrnehmen: die einen betonen mehr den einen,
die andern den andern Gesichtspunkt. Zeitweilig haben die Deutschkonservativen sich der Sozial-
politik mehr geneigt gezeigt als die Freikonservativen (Frh. v. Stumm). Doch ist dieser Unter-
schied kein dauernder gewesen, wie denn der im Januar 1907 gewählte Abg. Linz, der Vertreter
des Industriearbeiter-Wahlkreises Barmen-Elberfeld, einer der eifrigsten Sozialpolitiker, der Reichs-
partei beitrat.
ber das Verhältnis von Staat und Kirche sprechen sich die konservativen Programme von
1876 und 1892 in bestimmter Weise aus. Es wird nicht ein christlicher Staat im Sinn einer Theo-
kratie «efordert. aber „die Erhaltung und Kräftigung der christlichen Lebensanschauung in Volk
’*) Historisches zu dem Streit um die Erbschaftssteuer s. in meiner Schrift: Die politische Lage im Reich
und in Bndon (Heidelborg 1910 C. Winter).
') Vgl. den Art. Wucher im Wörterbuch der Volkswirtschaft (hergg. von Elster).
’) Vgl. G. K. Anton, Geschichte der preussischon Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch die
Reichsgowerbeordnung (Leipzig 1891). S. 57 f. vergleicht er die Gesetze des alten (absolutistischen) preussischen
Stants mit den entsprechenden englischen Gesetzen und entscheidet den Vergleich zugunsten Preussens.
’®) Vgl. dazu meino angeführte Abhandlung über die Anfänge der konservativen Partei in Preussen.
2°) Zu der Biographie Stöckers von D. v. Örtzen vgl. den inhaltreichen Art. von H. v. Petersdorff in der