Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

‚James Breit, Notenbanken. \ 333 
  
  
ID. Statistik des deutschen Notenbankwesens 
(nach dem Stande vom 31. Dez. 1910). 
1. Grundkapital: 
Reichsbank .........2:222cessneseenerennennn M 180 000 000,— 
Bayerische Notenbank ............zcurcceene M 7 500 000,— 
Sächsische Bank ........2222c22soeseennannn M 30 000 000,— 
Württembergische Notenbank................. M 9 000 000,— 
Badische Bank .............ceseeeeereerennn M 9 000 000,— 
2.Reservefonds: 
Reichsbank ............22csesnereaneeenaenn M 64813 723,75 
Bayerische Notenbank ............ccccsereen M 1 772 267,33 
Sächsische Bank ........:22ceseeneeneeneenn M 7 500 000,— 
Württembergische Notenbank................. M 1 470 500,58 
Badische Bank .........:2ssennneneensenn nn M 2 250 000,— 
3. Durchschnittlicher Notenumlaufim Jahre 1910. 
Reichsbank .............2ccscensceneeennnen M 1 605 882 000,— 
Bayerische Notenbank ............-.--....0.- M 63 382 000,— 
Sächsische Bank ..........@22csc nennen M . 40 729 700,— 
Württembergische Notenbank................. M 22721 100,— 
Badische Bank ...........222cusceeenenanen M 20.097 500,— 
4. Giroguthaben am 3l. Dez. 1910. 
Reichsbank .......2....ncesssseneeeeeenun een M 561 729 722,99 
Bayerische Notenbank ...............-.c..00. M 4 114 438.25 
Sächsische Bank ............2eecnsseeennerns M 15720 226,05 
Württembergische Notenbank................. M 15469 218,26 
Badische Bank ..........2222ccencenseeneen M 10782 428,65 
IV. Reformbestrebungen. 
1. Die Reichsbank. 
Selbstverständlich unterliegt ein Institut wie die Reichsbank, das den gesamten deutschen 
Geldmarkt beherrscht oder doch reguliert, einer ständigen Kritik durch die Öffentlichkeit. Diese 
Kritik greift insbesondere dann ein, wenn — wie in Zeiten grosser Geldknappheit — die Reichsbank 
die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf sich zieht. Tatsächlich vorhandene oder eingebildete Miss- 
stände geben der Öffentlichkeit Veranlassung, auf der einen Seite die rechtlichen Grundlagen des 
Instituts, auf der andern Seite die von der jeweiligen Leitung geübte Bankpolitik zu bemängeln und 
Reformvorschläge daran zu knüpfen. Es können an dieser Stelle natürlich nur die wichtigsten 
Reformvorschläge erwähnt werden. 
a) Die sog. Verstaatlichung. 
Der weitgehendste, namentlich auf konservativ-agrarischer Seite seit der ersten Bankgesetz- 
novelle ständig wiederkehrende Vorschlag ist der der Ablösung des Privatkapitals und des Erwerbs 
der sämtlichen Reichsbankanteile durch das Reich gemäss $41 Bank-G. Der einzige wirkliche Grund, 
der für die Verstaatlichung vorgebracht werden kann, ist das Finanzinteresse des Reichs. Zweifellos 
würde das Reich, sofern die Reichsbank auch weiterhin mit Gewinn arbeitet, jährlich mehrere 
Millionen mehr aus der Reichsbank ziehen als nach dem bisherigen Stande seiner Beteiligung am 
Reingewinn. Wäre daher mit absoluter Bestimmtheit vorauszusagen, dass die Reichsbank nach 
wie vor einen regelmässigen Gewinn abwerfen wird, dass sie weiter auch nach der Verstaatlichung 
ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Reich wahren könnte und nicht Parteiströmungen unterworfen
	        
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