Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

389 Tudwig Stephinger. Die Landwirtschaft mit ihren Nebengewerben. 
  
Ein Überblick über alles dargelegte legt folgende Erwägungen nahe: 
Die deutsche Landwirtschaft stand in den letzten Jahrzehnten vor der schweren Aufgabe, 
einen steigenden Bedarf zu decken bei abnehmender Zahl der ihr verfügbaren Arbeitskräfte. Wenig 
erfreulich ist die Zunahme der Wanderarbeiter, die durchgehends einem niedrigeren Kulturniveau 
angehören. Sie drücken die Lage der heimischen Arbeiter, denn die soziale Stellung, das Arbeits- 
verhältnis, die Lebenshaltung und Entlohnung sind beim Wanderarbeiter meistens niedriger. 
Die Entwicklung der Betriebsgrösse lässt ein bedeutendes Zurückgehen des Grossgrund- 
besitzes und eine Ausbreitung des bäuerlichen, besonders des mittelbäuerlichen Betriebes erkennen. 
Die kleinsten Betriebe sind jedenfalls in dieser Zahl auch in anderen Ländern noch in grösserer 
Zahl zu finden. Die Ausdehnung dieser kleinsten Bertiebe ist von dem Gesichtspunkte aus aufzu- 
fassen, dass die Besitzer derselben einerseits durch Nebenbeschäftigung sich durchaus wirtschaft- 
lich existenzfähig machen können, andererseits als Arbeitskräfte zur Aushilfe in den anderen Betrie- 
ben sehr willkommen sind. Wo der Besitz von weniger als 2 ha Grund und Boden darstellt, der 
zur intensivsten Kultur, Wein und Gemüse dergl. verwendet werden kann und wird, ist auch bei 
diesen Betrieben eine gesunde wirtschaftliche Existenz durchaus möglich; je intensiver die 
Kultur, desto kleiner die Fläche, die dem Bebauer Selbständigkeit verleihen kann. 
In steigendem Masse sind die Fortschritte der der Landwirtschaft als Hilfswissenschaften 
dienenden Naturwissenschaften von der deutschen Landwirtschaft verwendet worden; dies zeigt 
die wachsende Tendenz, an Stelle grosser Quantitäten gute Qualitäten zu produzieren, die starke 
Ausnutzung der natürlichen Vorbedingungen und die immer intensiver werdende Wirtschaftsweise 
mit steigender Angliederung von Nebengewerben. Die Steigerung des Ernteertrags, besonders 
die Entwicklung der Roggenausfuhr und die grossen Erfolge der Viehzucht und Viehwirt- 
schaft liefern hierfür die Beweise. 
Welchen Wert Grund und Boden für den einzelnen und für die Volkswirtschaft hat, ist nur 
schätzungsweise und nur für bestimmte Zeiten und Verhältnisse anzugeben; die Schwierigkeit 
in der Aufstellung der privatwirtschaftlichen Bewertung tritt besonders dem entgegen, der sich 
mit den grossen Schwierigkeiten landwirtschaftlicher Buchführung befasst; denn es 
handelt sich hier oft um Einstellung von Posten für Objekte, die keinen Markt haben, deren 
Bedeutung für die marktgängigen landwirtschaftlichen Produkte aber nicht zuverlässig angegeben 
werden kann. Die Bewertung ganzer Besitzungen, namentlich des Grund und Bodens hat ja 
eine bedeutende Stütze, wo Pachtsätze zum Vergleich herangezogen werden können. Allein die 
Ertragswertberechnung ist sehr schwankend nach dem Marktpreise der Waren, die der Landwirt 
verkauft und bedarf, nach der Art des verwendeten Betriebs-Systems, der Tüchtigkeit und Aus- 
bildung des Landwirts, der Möglichkeit der Nebengewerbe usw. Der Verkaufswert aber wird 
dadurch verändert, dass beim Kauf von Grund und Boden viele nicht wirtschaftliche Momente 
eine Rolle spielen; Liebe zum Grundbesitz, besonders zu dem in einer speziellen Gegend, Streben 
nach Sesshaftmachung aus politischen Gründen, Verlangen nach den gesellschaftlichen Vorteilen, 
die mit Grundbesitz zusammenhängen, klimatische, landschaftliche Vorzüge einer Gegend usw. 
bringen schwer zu berechnende Elemente in die Preisbildung. Der Boden ist eben durchaus nicht 
schlechthin „Kapital“; er kann auch als Kapital behandelt werden, hat aber daneben und darüber 
hinaus, besonders dadurch, dass er Standort für den Staatsbetrieb, sowie Standort für irgend- 
welche kulturelle u. a. Milieukonstellationen ist, noch so viel Eigentümlichkeiten, dass er Eigen- 
schaften besitzt, die nicht im Kapitalbegriff enthalten sind; verschiedene Vermehrbarkeit, Verwend- 
berkeit und Teilbarkeit, Verschiedenheit des Produktionsprozesses und der Produkte, Verschieden- 
heit der Rechtverhältnisse und sozialen Wirkungen, der Wert- und Preisbildung, Verschiedenheit 
der Stellung in der Rechtsordnung und auch in der Wirtschaftspolitik heben Grund und Boden 
aus der Reihe aller anderen Kapitalgüter in eine Sonderstellung, die lediglich aus der Eigenschaft, 
als Kapitalsumme ausgedrückt werden zu können, nicht zu begreifen ist. Oft denkt man sich auch 
das Wirtschaftindividuum ganz abstrakt dem „Kapital“ Grund und Boden gegenüber und vergisst 
dabei, wie sehr das Individuum selbst ein Produkt des Bodens und aller der Vorbedingungen ist, 
die aus Boden und Klima sich ergeben.
	        
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