4% Conrad Haussmann, Der Linkaliberalismus.
Die Wehrkraft. Planmässige Entwicklung der vollen körperlichen Kraft ohne
gefährliches Übermass von Strapazierung oder Drill. Sicherung der vollen Wehrkraft. Keine
Luxusausgaben. Keine Bevorzugungen. Dienstzeit nicht länger als nötig auch bei den reitenden
Waffen. Reform des Offizierspensionswesens. Scharfblickende Aufsicht wegen Soldatenmisshand-
lungen. Einschränkung der Militärgerichtsbarkeit, Reform des Militärstrafrechts. Wirksameres
Beschwerderecht.
Rechtspflege. Unparteilichkeit und Wohlwollen. Zweckmässige Ausbildung der
Juristen. Mitwirkung der Laien bei der Rechtsprechung. Praktische, gerechte und prompte
Rechtspflege. Politische Prozesse und Pressprozesse an die Geschworenen. Reform des Straf-
rechts, des Strafprozessrechts- und des Strafvollzugswesens. Trennung von Justiz und Ver-
waltung. Unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Stantshaushalt und Staatslasten. Entschl I planvolle Sp keit, keine
unverantwortliche Sorglosigkeit und keine ungesunde Anleihewirtschaft, gute Finanzwirtschaft, er-
trägliche Steuerbelastung und gerechte Steuerverteilung. Schrittweise Herabsetzung der Lebens-
mittel wie der Industriezölle zur Verminderung der Gefahr einer künstlichen Beteuerung der Lebens-
haltung und einerstaatlichen Verschiebun. der natürlichen Privatwirtschaftsbedingungen. Schutzder
deutschen Arbeit durch Ausfuhrermöglichung. Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer.
Progressivsteuern als Gebot steuerlicherGerechtigkeit. Steuerprivilegien auch nicht fürdie toteHand.
Soziale Besserstellung: Gesetzgebung, Verwaltung, Selbsthilfe und beruflicher
Zusammenschluss in planvoller Wechselwirkung. Humanisierung der Rechtsvorstellungen und des
Arbeitsvertrags. Gleichheit vor dem Gesetz und der staatlichen Gewalt. Koalitionsfreiheit, Berufs-
vereine. Arbeiterschutz, in verdoppeltem Mass für Jugendliche und Frauen. Gewerbeaufsicht,
verstärkt durch Beiziehung von Arbeitern und Arbeiterinnen. Tarifverträge. Einigungsämter.
Staatsbürgerliche Unabhängigkeit. Belürfnis der Reichsversicherungsreform. Versicherung der
Privatangestellten, Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Freizügigkeit, Gesund-
heitspflege, Wohnungspolitik, Verkehrspolitik. Vervollkommnung der Arbeitsordnung in den
Betriebswerkstätten, staatliche Musterwerkstätten. Internationale Arbeiterschut inbarunge
Die Erwerbsstände. Grundsätzliche Gleichstellung von Landwirtschaft, Gewerbe und
Handel und gleichmässige planvolle Förderung aller Fachausbildung. Nutzbarmachung aller
modernen Hilfsmittel, Anschauungsunterricht, Auskunft und Belehrung, Pflege der Fähigkeiten.
Aktivmachung der Selbsthilfe als die beste Staatshilfe. Erleichterung des gewerblichen und des
bäuerlichen Kredits. Gewerbefreiheit. Kein Rücksinken in die Zunftkrankheiten. Förderung der Ent-
wicklung von Spezialindustrien für Q ıalitätswaren und kunstgewerbliche Erzeugnisse, entsprechen
der Verfeinerung der Belürfnisse. Volkswirtschaftlich verständige Aufsicht über Gefängnis- und
Militärwerkstättenarbeit. Anteilam Weltverkehr. Verkehrserleichtern.le Handelsvertragspolitik an-
gesichts ihrer - Einwirkung auf Preise und Löhne. Eisenbahn und } isenbahntarife als Mittel einer
einheitlichen wirtschaftlichen Entwicklung. Bedürfn s wachsender Vereinheitlichung «er deutschen
Eisenbahnverwaltungen. Entwicklung «ler Wasserstrassen. Vorkehrungen gegen die Gefahr der Aus-
mün :ung des Wirtschaftslebens in Kartelle und Monopole. Schutz «.es soliden Geschäfts Legen
die unlauteren Formen des Wettbewerbs, Volkswirtschaftlich einsichtige Regelung -!es Submissions-
wesens. Fid«ixommisseinschränkung zur Beseitizung der in der Bildur:g von Riesengütern li..genden
Gefahren. Innere Kolonisation un-t Melioration. Schaffurg leistun;sfähiyer Kommunalverbände.
Beseitigung der kommunalen Privilegien des Grossgrur.dbesitzes.
Die Stellungder Frauen. Zulassung der Frauen an allen Schulen und Bildungs-
stätten, zu allen geeigneten Berufen und Erwerbsmöglichkeiten. Gleichberechtigung in den
Reich icherungseinrichtung Zulassung zur sozialen Fürsorge in den Gemeinden. Teilnahme
an dem Versammlungs- und Vereinsleben als Massstab für das Interesse an politischen Angelegen-
heiten. Schutz des ehelichen Güterrechts und gesetzliche Gewährung eines Anteils an der ehe-
lichen Errungenschaft,
ie Völkerannäherung. Förderung der Bestrebungen auf Annäherung der
Völker zu gemeinsamer Kulturarbeit und gleichmässiger Erleichserung der Rüstungslast. Ausbau
des Völkerrechts und der internationalen Schiedsgerichtseinricht zum friedlichen Ausgleich