Alfred Knobloch, Hansabund. 65
diesen Kreisen in ausreichender Zalıl rechtzeitig angehört werden und dass das Gleiche vor dem Erlass
von Einführungs- oder Ausführungs- Gesetzen oder Verordnungen geschehe.
b) dass in Staatsbetrieben und in der Staatsverwaltung zur Mitentscheidung solcher Fragen, welche
kaufmännische, gewerbliche oder industrielle Kenntnisse voraussetzen, ständige Beiräte aus
den gedachten gewerblichen Kreisen eingesetzt werden.
c) dass in die Kreis- und Provinzial-Ordnungen oder in die entsprechenden Verwaltungs-Ordnungen der
Einzelstaaten, in Abänderung des jetzigen Zustandes, Bestimmungen aufgenommen werden, welche
eine gerechte Vertretung von Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie sichern.
d) dass das Wahlrecht für die Landtage (Zweiten Kammern) in allen Bundesstaaten jedenfalls den
modernen Erfordernissen der direkten und geheimen Wahl entsprechen muss, um insbesondere die
kleingewerbli.hen Kreise und das Handwerk bei der Stimmabgabe vor jedem unberechtigten Druck
zu schützen.
e) dass die Wahlkreise im Reiche und in den Bundesstaaten eine auch den Interessen von Gewerbe, Handel
und Industrie entsprechende anderweite Einteilung erfahren.
f) dass auch den im Hansa-Bund vereinten Erwerbsgruppen, unbeschadet des den Landesherren zu-
stehenden Ernennungsrechtes, ein gesetzliches Recht auf Sitz und Stimme in den ersten Kammern
(auch im Preussischen Herrenhause) eingeräumt werde.
II. Bei der Durchführung dieser Grundsätze wird der Hansa-Bund
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die nationalen Intere sen allen einseitigen gewerblichen Interessen bedingungslos voranstellen.
Der Hansa-Bund wird daher für die Bewilligung derjenigen Mittel eintreten, welche im nationalen
Interesse, also zur Sicherung unserer Gesamtwirtschaft nach Innen und unserer wirtschaftlichen, finan-
ziellen und politischen Machtstellung nach ‚Aussen, notwendig sind, unter Beachtung der zur Erhaltung
unserer finanziellen Kri hen Voraussetzungen und derjenigen Deckungsgrundsätze,
welche in diesen Richtlinien sub III, Ziffer 2a, b und c festgestellt sind.
. alle auf Erregung von Unzufriedenheit in den einzelnen Erwerbsgruppen sowie alle auf die Verschärfung
der Klassengegensätze und auf die Vernichtung unserer konstitutionell-monarchischen Staatsordnung
und unserer Wirtschaftsordnung gerichteten Bestrebungen mit aller Entschiedenheit bekämpfen und
gleichzeitig die Voraussetzungen und Grundlagen dieser Bestrebungen, welche im schärfsten Gegensatz
zu den Grundsätzen des Hansa-Bundes stehen, zu beseitigen versuchen, insbesondere durch Herbeiführung
einer gerechten, d. h allen Erwerbsständen gleichermassen gerecht werdenden Politik auf sämtlichen
Gebieten des Staatslebens.
ausschliesslich die gemeinsamen berechtigten Interessen und Forderungen der in ihm vereinten Erwerbs-
gruppen einschliesslich der Angestellten vertreten, fördern und vor Argriffen und Schädigungen schützen,
nicht aber irgendwelche Sonderforderungen oder Sonderinteressen einzelner Erwerbsgruppen oder ihrer
Angehörigen.
Er wird jedoch im allgemeinen staatlichen und nationalen Interesse auf die tunlichste Ausgleichung
oder Annäherung der verschiedenen in ihm vertretenen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Richtungen
und Interessen hinwirken, um eine mittlere Linie zwischen den sonst zum Schaden der Gesamtinteressen
und des Staates leicht auseinanderstrebenden Forderungen zu finden. Die Vermittlung in einzelnen
konkreten Streitfragen wird der Hansa-Bund übernehmen, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird.
Im übrigen wird sich der Hansa-Bund in sozialpolitischen Fragen, unter Innehaltung strengster Neutralität.
jeder Tätigkeit da enthalten, wo die Vertretung entgegengesetzter Interessen nach Obigem Sache der für
diese Aufgaben bestehenden Sonderverbände sein mu:s.
. seine Reihen jedem, gleichgültig, welcher bürgerlichen politischen Partei er angehört, und ohne Unterschied
der religiösen Überzeugung oder des Geschlechts, offen halten, welcher durch seine Beitrittserklärung die
Satzungen und die Richtlinien des Hansa-Bundes zu den seinigen macht, so dass insbesondere auch jede
Austragung rein politischer oder konfessioneller Gegensätze oder Interessen den Hansa-Bunde fernliegt.
. daran festhalten, dass er selbst keine politische Partei ist und sich mit keiner identifiziert, da alle seinen
Richtlinien zustimmenden Mitglieder der verschiedenen bürgerlichen politischen Parteien ihm angehören
können, dass er vielmehr eine wirtschaftliche Vereinigung ist mit den durch ihre Richtlinien bedingten
wirtschaftspolitischen Zielen. Behufs Erreichung dieser Ziele wird der Hansa-Bund gelegentlich der Wahlen
die Aufstellung und Durchsetzung solcher — in erster Linie aus seinen eigenen Reihen zu entnehhmender —
Handbuch der Politik. IT. Auflage. Band II. 5