Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

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Alfred Knobloch, Hansabund. 
für alle positiven Massnahmen, welche geeignet sind, den gewerblichen Mittelstand, das Kleingewerbe, 
den Detailhandel und das Handwerk in ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit zu erhalten und zu 
heben, und zwar, behufs Milderung entgegenstehender Interessen und Ausgleichung unnötiger Härten 
und Schärfen, unter Mitarbeit auch der übrigen im Hansa-Band vertretenen Erwerbsgruppen; ferner 
für alle Bestrebungen, welche auf eine Verbesserung des Kreditsystems, auf Beseitigung der Mängel des 
Submissionswesens und auf eine bessere und gründlichere Ausbildung der heranwachsenden Generation, 
namentlich auch in gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen, gerichtet sind. 
Der Hansa-Bund wird zu diesem Zwecke das auf S. 4 verzeichnete vorläufige Programm über die 
von ihm zu verfolgende Mittelstandspolitik, unter Mitwirkung der an seiner Zentrale errichteten Zentral- 
Ausschüsse für die gemeinsamen Interessen des im Hansa-Bund vereinigten Handwerks und Detail- 
handels, durchzuführen suchen. 
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— 
In der Sozialpolitik: 
a) für die Sicherung der Zukunft und Erhaltung der Arbeitsfreudigkeit aller Arbeitnehmer notwendige 
Fortführung einer sozialen Gesetzgebung, welche auf die gemeinsamen berechtigten Interessen der 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Vermeidung bureaukratischer Auswüchse, Rücksicht zu nehmen 
hat, deren Tempo, Inhalt und Kostenlast aber sowohl der Konkurrenzmöglichkeit der deutschen 
Industrie auf dem Weltmarkt wie der inneren wirtschaftlichen Lage Rechnung tragen muss. (Im 
übrigen vgl. oben II, 2, Abs. 2 u. 3.) 
b) für internationale Vereinbarungen zur Erreichung eines tunlichst gleichmässigen Unifangs der sozialen 
Lasten; 
ce) für einen wirksamen Schutz des für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) gleich 
unentbehrlichen Grundsatzes der Willens- und Gewerbe-Freiheit und für energische Bekämpfung des 
politischen und wirtschaftlichen Zwangs- und Racheboykotts. 
d) für die Anerkennung der Streik-Klausel bei Aufträgen des Staats und der öffentlichen Körperschaften. 
. Auf dem Gebiete der Staatsverwaltung: 
für Errichtung eines Reichs-Verwaltungsgerichts zur Entscheidung von Verwaltungsstreitsachen aus 
solchen Bundesstaaten, denen ein oberstes Verwaltungsgericht fehlt oder zur Plenar-Entscheidung in 
solchen Fällen, in denen eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts eines Einzelstaats sich in 
Widerspruch mit einer solchen des Reichsverwaltungsgerichts gesetzt hat, ferner zur Entscheidung von 
zweifelhaft oder streitig gewordenen, nicht durch Schiedsgerichte zu erledigenden Zollfragen. 
Der Hansa-Bund wird ferner: 
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- fortlaufende Aufklärung in allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch in den länd- 
lichen Bezirken verbreiten über Stellung und Bedeutung von: 
Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft, sowie der Angestellten dieser Erwerbs- 
gruppen und des ländlichen und stältischen Haus- und Grundbesitzes 
im Staate und in der Gesamtwirtschaft ; über ihre Ziele und Leistungen, über die ihnen auferlegen öffent- 
lich-rechtlichen Steuern und Lasten, sowie über Inhalt und Charakter der für sie wichtigen Gesetze 
und Verordnungen. 
mittels derartiger und weiterer Aufklärungsarbeit und mittels sonst geeigneter Massregeln 
{Hansn-Bund-Lchrgü ge, Diskussionskurse usw.) das gewerbliche Bürgertum und damit das Bürger- 
tum überhaupt überzeugen von der Pflicht tätiger M twirkung an den Aufgaben der Staats- und Selbst- 
verwaltung, persönlicher Beteiligung an öffentlicher, kommunaler und parlamentarischer Tätigkeit und 
aktiver Teilnahme an den Wahlen: sowie von der unbedingten Notwendigkeit eines durch Disziplin, 
Solidarität und Opferwilligkeit zu betätigenden Standesbewusstseins und Bürgerstolzes. 
für die Erhaltung und Belebung der staatlichen und persönlichen Verbindung der im Auslande lebenden 
Deutschen mit dem Vaterlande Sorge tragen, besonders auch durch weiteren Ausbau der bereits vom 
Hansa-Bund begründeten Auslandsabteilung. 
. seine Tütigkeit durch diejenigen innerhalb seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben erweitern, welche ihm 
von den einzelnen gewerblichen Gruppen und Vertretungen noch unterbreitet werden. 
Bei dieser sowie bei seiner gesamten Tätigkeit. wird der Hansa-Bund davon ausgehen, dass er nur 
grosse Fragen, welche innerhalb seiner Zuständigkeit liegen, behandeln wird, und zwar unter ständiger
	        
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