Full text: Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Alfred Knobloch, Hansabund. 69 
  
Fühlung mit dem Deutschen Handelstag und den übrigen deutschen wirtschaftlichen Verbänden. Der 
Hansa-Bund ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Richtlinien, da sie bestimmt und geeignet sind, 
den dringend notwendigen Frieden nach Innen, insbesondere zwischen den einzelnen im Hansa-Bund ver- 
tretenen Erwerbsgruppen untereinander und zwischen diesen und der Landwirtschaft, zu sichern, das 
wirtschaftliche Zukunftsprogramm des Deutschen Reiches werden muss, und dass es dessen Kraft und 
Ansehen nach Innen und Aussen stärken wird. — 
Die Organisation des Hansabundes teilt sich in die Zentralleitung und die Unterabteilungen. 
Der Hansabund wird nach aussen und innen vertreten durch das Direktorium, hervorgegangen aus 
den Wahlen des Gesamtausschusses. Die Vertretung des Direktoriums erfolgt durch das Präsidium, 
das wiederum einen Teil seiner Befugnisse, im wesentlichen die laufende Verwaltung, der Geschäfts- 
führung übertragen hat. 
Die Organisation im Deutschen Reich ruht auf 26 Landes- und Provinzialverbänden, 35 
Bezirks- und Kreisgruppen, 672 Ortsgruppen und 780 Vertrauensmännern an Orten ohne Orts- 
gruppen. Angeschlossen sind 893 selbständige Vereine und Verbände. 
Die Arbeiten und Aufgaben des Hansa-Bundes umfassen das gesamte Gebiet der deutschen 
Volkswirtschaft, mit Ausschluss der Landwirtschaft, und greifen selbst in diese hinüber, sofern es 
sich um deren Beziehungen zu anderen gewerblichen Betrieben handelt (z. B. Innere Kolonisation 
als Mittel zur Steigerung der Viehhaltung). 
Im einzelnen hat sich die bisherige Arbeit des Hansabundes auf nachfolgende Gebiete und 
Fragen erstreckt. 
Im Interessenbereich der Angestellten: Gesetzentwurf über die Versicherung der 
Privatbeamten und Konkurrenzklausel; Mittelstandsfra gen: Hebung des kleingewerblichen 
Kredits, Borgunwesen, Einziehungsämter, Diskontierung von Buchforderungen, Förderung der 
Kreditgenossenschaften; Konsumvereine und Beamtenkonsumvereine; Fragen des Detailhandels, 
unlauterer Wettbewerb, Sonderrabattwesen, \Vanderlager, Bekämpfung des Kreditbetruges; 
Fragen des Handwerks, Stellung der Handwerkskammern, Gefängnisarbeit, Ausführung des II. 
Teils des Gesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforderungen in Ausnahmefällen, Befähigungs- 
nachweis für das Baugewerbe, Reichshandwerksamt, Konkurrenz staatlicher und städtischer 
Betriebe; Submissionswesen; (der vom Hansabund aufgestellte Gesetzentwurf für das Submis- 
sionswesen beschäftigt z. Z. die XVI- Reichstagskommission); gewerbliches Bildungswesen, Aus- 
bildung er Lehrlinge, Fortbildungsschulen, Weiterbildung des Kaufmanns; Fragen von Handel 
und Industrie: Wertzuwachssteuer, Telephongebührenordaung, Kurpfuschereigesetz, Rege- 
lung des Verkehrs mit Arzneimitteln. Zollvertrag mit Japan und Schweden; gemeinsame 
Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie: Kalenderreform, Reichs- 
versicherungsordnung, Schiffahrtsabgaben, Verteuerung der Lebensmittel, Verwaltungsreform, 
Neueinteilung der Reichstagswahlkreise. 
Sodann ist vom Hansabund ein statistisches Werk grossen Stiles herausgegeben worden, 
das die gesamten öffentlich-rechtlichen Belastungen von Gewerbe, Handel und Industrie auf 
steuerlichem, gewerbepolizeilichem und sozialpolitischem Gebiete umfasst, die erste derartige 
Publikation in Deutschland, die auf speziell hierfür gesammeltes, umfassendes, statistisches 
Material gestützt ist. Fernere Harausgaben des Hansabundes sind: „Des Kaufmanns täglicher 
Ratgeber“. „Handbuch wirtschaftlicher Vereine und Verbände des deutschen Reiches“. „Jahr- 
buch des Hansabundes für 1912, 1913“. Das Jubiläumswerk: „Die freiwilligen sozialen Für- 
sorge- und Wohlfahrtseinrichtungen in Industrie, Handel und Gewerbe im Deutschen Reich“. 
„Die Monatsschrift“ (unentgeltlich an alle Mitglieder). 
Endlich sorgen Hansabund-Lehrgänge in den einzelnen Ortsgruppen, sowie eine in 
populärem Tone geschriebene Bürgerkunde des Geschäftsführers des Hansabundes, Regierungs- 
assessors Dr. Kleefeld, für die Verbreitung praktischer Kenntnisse unter dem gesamten gewerb- 
tätigen Bürgertum in Sachen der Volkswirtschaft, der Staatenverfassung und der Staatsgeschichte. 
Der bürgerlicherseits bekundete Mangel an Teilnahme für die Vorgänge in der Wirtschaftspolitik 
beruht nicht zum mindesten auf der weit verbreiteten Unkenntnis gewerblicher Kreise über 
politisch wichtige Ereignisse und Tatsachen. Hier aufklärend zu wirken, die Bedeutung des 
 
	        
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