Julius Wolf, Die öffentlichen Abgaben in Deutschland. s3
nismässig grossen Zahl von Einzelmomenten, welche sich zum Teil gegenseitig bedingen, zum
Teil unabhängig nebeneinander stehen. Behufs Erfüllung der ihr in dieser Beziehung obliegenden
Aufgabe hat die Steuerpolitik das Steuersystem des staatlichen Gemeinwesens in se.ner Gesamt-
heit unter sachgemässer Vereinigung der Steuerarten nach jenen Momenten und unter entsprechen-
der Berücksichtigung aller Steuerquellen so zu bilden, dass durch das System als Ganzes die Gerech-
tigkeit in der Steuerverteilung verwirklicht wird. Hierbei ist in erster Linie darauf zu sehen, einmal
dass jede physische oder nicht physische Persönlichkeit, welche nach ihren Verhältnissen zur Steuer-
tragung zu verpflichten erscheint, auch tatsächlich zur Besteuerung herangezogen wird, und ferner
dass jeder einzelne Steuerträger nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unter besonderer
Berücksichtigung aller dieselbe bedingenden Verhältnisse steuerlich belastet wird. Die in der
Natur der Sache ‚begründeten, teils schon durch die vorstehende theoretische Festlegung, teils durch
deren pral isse, welche einer absoluten und bis zu den äusser-
sten Grenzen Gchenden Gerechtigkeit i in der Steuerverteilung entgegenstehen, erweisen sich aber
so gross, dass überhaupt nur eine annähernde Erfüllung der bezüglichen steuerpolitischen Aufgabe
als möglich erscheinen dürfte.
38. Abschnitt.
Die öffentlichen Abgaben in Deutschland.
Vom
Geh. Regierungsrat Dr. Julius Wolf,
Professor der Staatswissenschaften an der Technischeu Hochschule Berlio.
I. Die finanzwirtschaftliche „Arbeitsteilung“ zwischen Reich und Einzelstaaten.
Il. Die Abgaben des Reiches.
1. Das „System“.
A. Zölle und Aufwandsteuern.
B. Steuern vom Produktionsaufwand (sogenannte „Verkebrssteuern“).
C. Einkommenergänzungssteuern.
2. Entwicklung und Entwicklungstendenzen.
III. Die Abgaben der Einzelstnaten.
1. Die Abgabenkategorien.
A, Allgemeine Einkommensteuer.
B. Ertrags- und Spezialeinkommensteuern.
C. Sogenannte Verkehrssteuer:
D. Verbrauchssteuern.
Die Abgabensysteme der Einzelstaaten.
A. Preussen.
B. Bayern.
C. Sachsen.
D. Württemberg.
E. Baden.
F. Elsass-Lothringen.
3, Entwicklung und Entwicklungstendenzen im Abgabensystem der Bundesstaaten.
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