V.
Die übrigen wichtigsten Reichsgesetze
strafrechtlichen Inhalts.
Vorbemerkung.
In dieser Abteilung sind die übrigen wichtigsten Reichsgesetze zu finden,
soweit sie strafrechtlichen Inhalt haben. Da der Abdruck aller dieser Gesetze
den Stoff dieses Werkes in nicht zweckmäßiger Weise gehäuft hätte, hat eine
Auswahl getroffen werden müssen. Unberücksichtigt geblieben sind die Finanz-
und Steuergesetze und die Seegesetzgebung. Soweit die abgedruckten Gesetze
einen umfangreicheren Text haben, erfolgt dessen Wiedergabe unter Weglassung
der entbehrlichen Zestimmungen im Auszug.
Innerhalb der gezogenen Grenzen erscheint die Kenntnis der erwähnten
Gesetze für alle, welche dieses Dandbuch benutzen, von Wichtigkeit. Tamentlich
soll auch der exekutive Kriminalbeamte ein Toachschlagewerk für die Reichs-
gesetze strafrechtlichen Inhalts besitzen. Dinsichtlich einer größeren Anzahl kann
er täglich Gelegenheit zur Entgegennahme einer Anzeige und Aufnahme von
Erörterungen haben. Er muß sich also schnell über die einschlagenden
Bestimmungen unterrichten können. Soweit er bezüglich anderer Gesetze mit
der Anzeige und der Einleitung der Eräörterungen nichts zu tun haben wird,
erhält er doch im Laufe des Derfahrens vom Staatsanwalt und Unter-
suchungsrichter oft Aufträge zu Ermittelungen. Wenn er sich in solchen
Fällen über den Sinn des einschlagenden Strafgesetzes nicht Belehrung zu
verschaffen vermöchte, würde ihm oft der sichere Boden für die Führung
der ihm aufgetragenen Erörterungen fehlen.
Die abgedruckten Gesetze sind nach verwandten sachlichen Gebieten
geordnet und numeriert worden. Welche Gesetze wiedergegeben sind, weist
das nhaltsverzeichnis hinter dem Dorwort aus. Uebersichtliche Inhalts-
stichworte sind den einzelnen Haragraphen ebenfalls beigefügt.
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