Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905. (1)

des Reichsgerichts ergeben hat, niedergelegt finden. Es ist versucht worden, 
auch die Lehren in schwierigen Fragen, z. B. über den sogenannten dolus 
eventualis, über den Dersuch am untauglichen Objekte und mit untauglichen 
Meitteln, über Ideal= und Realkonkurrenz, in gemeinverständlicher Weise 
darzustellen. Schwierige Tatbestände, wie die des Mordes, Totschlags, 
Betrugs usw., sind eingehend entwickelt worden. Es erschien aber weiter 
auch wünschenswert, daß der exekutive Holizei= und Kriminalbeamte sich in 
denjenigen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes einigermaßen zurechtfindet, 
welche zum Derständnisse der Strafgesetze unentbehrlich sind. Es ist deshalb 
der Dersuch gemacht worden, diese wesentlichen Dorschriften aus dem Bürger- 
lichen Gesetzbuche, der Sivilprozeßordnung, der Hechsel- 
ordnung und dem Dandelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen. 
Weil es auch ein Haupterfordernis war, die einzelnen Daragraphen oder 
Gruppen von solchen in der umfangreichen Reichsstrafgesetzgebung leicht auf- 
findbar zu machen, so sind sie durchgängig mit in die Augen fallenden 
Inhaltsstichworten versehen worden. 
Im zweiten Teile des Handbuches finden sich die geläufigsten 
Strafgesetze der HKönigreiche Dreußen, Bapern, Sachsen und 
Württemberg, im dritten Teile endlich — Dolizeiliches Draktikum 
der exekutiven Kriminalbeamten und der exekutiven Dolizei- 
beamten — eine Reihe gemeinverständlicher Aufsätze, welche die Tätigkeit 
des exekutiven Holizei= und Kriminalbeamten bei seinen Er- 
örterungen im allgemeinen und bei einzelnen Derbrechen und Dergehen, welche 
ihn täglich beschäftigen, im besonderen beleuchten. HDier werden auch die 
Technik der Bertillonage und der Daktvloskopie, sowie die auch für 
den DHolizeibeamten wichtigen Fragen der gerichtlichen Ösychiatrie 
behandelt. In der vorliegenden zweiten Auflage sind nun auch 
die Hauptgesichtspunkte der Tätigkeit des exekutiven Dolizei- 
beamten in verschiedenen Aufsätzen beleuchtet worden. Die 
allgemeinen Derhaltungsvorschriften bei Ausübung des 
Exekutivdienstes, Strafbarkeit des Streikpostenstehens, Wesen 
und Arten des groben Unfugs und ruhestörenden Tärm,s, straßen- 
polizeiliche Behandlung von Auflauf, Aufruhr und Landfriedens- 
bruch, Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Ein- 
schreiten bei Mietsstreitigkeiten usw. werden eingehend erörtert. 
Als Anhang zum dritten Teile findet der Dolizei= und Kriminalbeamte 
ein Formularbuch, in welchem Formulare für Anzeigen über die haupt- 
sächlichsten Straftaten unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Gestaltung. 
der einzelnen Fälle gegeben werden. In diesem Formularbuche sind 
die im „Dolizeilichen Oraktikum“ gegebenen Kingerzeige praktisch ver- 
wertet worden. ODielleicht eignet sich der Holizei= und Kriminalbeamte aus 
diesem Formularbuche die praktischen Kenntnisse am leichtesten und zuver-
	        
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