des Reichsgerichts ergeben hat, niedergelegt finden. Es ist versucht worden,
auch die Lehren in schwierigen Fragen, z. B. über den sogenannten dolus
eventualis, über den Dersuch am untauglichen Objekte und mit untauglichen
Meitteln, über Ideal= und Realkonkurrenz, in gemeinverständlicher Weise
darzustellen. Schwierige Tatbestände, wie die des Mordes, Totschlags,
Betrugs usw., sind eingehend entwickelt worden. Es erschien aber weiter
auch wünschenswert, daß der exekutive Holizei= und Kriminalbeamte sich in
denjenigen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes einigermaßen zurechtfindet,
welche zum Derständnisse der Strafgesetze unentbehrlich sind. Es ist deshalb
der Dersuch gemacht worden, diese wesentlichen Dorschriften aus dem Bürger-
lichen Gesetzbuche, der Sivilprozeßordnung, der Hechsel-
ordnung und dem Dandelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen.
Weil es auch ein Haupterfordernis war, die einzelnen Daragraphen oder
Gruppen von solchen in der umfangreichen Reichsstrafgesetzgebung leicht auf-
findbar zu machen, so sind sie durchgängig mit in die Augen fallenden
Inhaltsstichworten versehen worden.
Im zweiten Teile des Handbuches finden sich die geläufigsten
Strafgesetze der HKönigreiche Dreußen, Bapern, Sachsen und
Württemberg, im dritten Teile endlich — Dolizeiliches Draktikum
der exekutiven Kriminalbeamten und der exekutiven Dolizei-
beamten — eine Reihe gemeinverständlicher Aufsätze, welche die Tätigkeit
des exekutiven Holizei= und Kriminalbeamten bei seinen Er-
örterungen im allgemeinen und bei einzelnen Derbrechen und Dergehen, welche
ihn täglich beschäftigen, im besonderen beleuchten. HDier werden auch die
Technik der Bertillonage und der Daktvloskopie, sowie die auch für
den DHolizeibeamten wichtigen Fragen der gerichtlichen Ösychiatrie
behandelt. In der vorliegenden zweiten Auflage sind nun auch
die Hauptgesichtspunkte der Tätigkeit des exekutiven Dolizei-
beamten in verschiedenen Aufsätzen beleuchtet worden. Die
allgemeinen Derhaltungsvorschriften bei Ausübung des
Exekutivdienstes, Strafbarkeit des Streikpostenstehens, Wesen
und Arten des groben Unfugs und ruhestörenden Tärm,s, straßen-
polizeiliche Behandlung von Auflauf, Aufruhr und Landfriedens-
bruch, Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Ein-
schreiten bei Mietsstreitigkeiten usw. werden eingehend erörtert.
Als Anhang zum dritten Teile findet der Dolizei= und Kriminalbeamte
ein Formularbuch, in welchem Formulare für Anzeigen über die haupt-
sächlichsten Straftaten unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Gestaltung.
der einzelnen Fälle gegeben werden. In diesem Formularbuche sind
die im „Dolizeilichen Oraktikum“ gegebenen Kingerzeige praktisch ver-
wertet worden. ODielleicht eignet sich der Holizei= und Kriminalbeamte aus
diesem Formularbuche die praktischen Kenntnisse am leichtesten und zuver-