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fur augen habe, Sein allein Seligmachendes wohrdt, die wahre Richtschnur Seiner
gantzen Regierung und lebens sein lasse, dieweill darein die rechte Gott wol—
gefellige Regierungskunst, und hochste Politika begriffen ist, hienehbenst Gott
taglich morgendts mittags undt abendts mitt einem inbrunstigen gebette fleissig
anruffe, zuforders, umb weisheitt und verstandt, auch umb gnedigen beistandt
solche schwere Regirungslast, zu Seines hohen Nahmens Ehre, Anvertrautten
Landen undt Leutten zum besten, also zu dirigiren, damitt Ihr solches gegen Gott,
hier zeittlich undt dortt Ewig verantwortten moget . . ...
Was nun die Religion, undt der Kirchen bau in Euren Landen betrifft, undt
welcher gestaldt Ihr solchen bestmuglichst zu fuhren habt, So ist furnehmlich dahin
zu sehen undt zu trachten, auf das die Reformirte Religion, welche auf das
wahre wortt Gottes, und auff die Simbola der Apostellen allein gegrundet, undt
ohne Menschen zusatz ist, In allen Eueren Landen moge vortgepflantzet werden,
doch solcher gestaldt, das es nicht mit zwangsmitteln, oder entziehung der
Lutterischen Kirchen, undt abgang deren Rentten oder inkunften gesche, sonderen
auß Eueren eigenen mittelen, solchen bau der Reformirten kirchen in Eueren
Landen befordert .. ...
Die Universitetten so in Eueren Landen verhanden, selbige wollet Ihr Euch
zum hochsten befollen sein lassen, undt muß dahin für allen dingen gesehen werden,
das furnehme gelertte leutte zu professoren angenommen und besteldt werden .
Ihr habt aber die Professores dahin zu halten, das sie in Ihrem Ambt
fleissig sein, und die Jugendt treulich unterrichten, undt vom bossen abhalten.
Euere von Gott untergebene unterthanen musset Ihr ohne ansehung der
Religion als ein rechter Landes vatter lieben, Ihren nutzen undt bestes, in billigen
dingen alzeitt gerne zu beforderen suchen
Die liebe Justicie lasset Euch in allen Eueren Landen hochlichen befollen
sein, undt sehet dahin, damitt so woll den Armen als Reichen ohne ansehung der
persohn, recht verschaffet werde, undt das die processen beschleuniget undt nicht
aufgehalten werden mogen, den das befestiget die Stülle der Regenten. Undt
weill Ihr wegen Euerer anderen Regirungsgeschefte, die Justits Sachen, selten
horen konnet, so gebet fleissig acht auf die Räthe, so dazu bestellet sein, undt
wann Ihr erfahret, das Sie Sich currumpiren lassen, undt mitt der Justits nicht
recht umbgangen seindt, So straffet dieselbige dergestaldt, das sich alle andere
davor zu spiegelen haben
Dieweill auch der hochste daß hauß Brandenburg für andere hausser im
Romischen Reich mitt viellen undt statlichen Landen so reichlich gesegnet, undt
dahero viell feinde hatt, So solchen Segen dem Hausse hertzlich mißgönnen, undt
da Sie über kurtz oder lang einige gelegenheitt erlangen, oder fehig werden
konnten, Ihr bosses furnehmen zu vergeringerung des hausses ins werck zu
richten, undt selbiges ausser aller consideration!) zu bringen, nicht unterlassen
wurden, So ist dahin alzeitt zu sehen, das mitt allen Chur, Fursten undt Stende
des Reichs, so viell nur immer muglich, Ihr in gutter vertraulichkeitt, freundschaft
undt correspondens lebet, undt Ihnen keine ursache zu einigen widerwillen gebet,
undt gutter fride unterhalten werde, undt weill Gott unser Hauß mit viellen
Landen reichlich gesegnet, So habt Ihr auff deren conservation alleine zu denken
undt huttet Euch das Ihr durch appetirung mehrer Lande, nicht grossen neidt
1) Ansehen.